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antwortlichkeit  nicht  verträglich.  Die  Austragung  der  Streites  über  solche  Fragen  muß
innerhalb  des  preußischen  Ministeriums,  wie  es  jetzt  da  ist,  und  muß  außerhalb  der  En—
ceinte  des  Bundesraths  stattfinden.  Daß  daraus  folge,  daß  in  Preußen  oder  in  jedem
andern  Bundesstaate  die  gesetzliche  Gültigkeit  der  Bundesgesetze  noch  einer  besonderen
Zustimmung  bedürfe,  das  kann  ich  nicht  zugeben,  sie  werden  nach  der  Art,  wie  sie  in  dem
Bundesrath  zu  Stande  kommen,  getragen  sein  von  der  Verantwortung,  die  das  preußische
Ministerium  dem  preußischen  Lande  gegenüber  hat,  denn  es  ist,  wie  gesagt,  undenkbar,  daß
das  Verhalten  des  Bundes-Kanzlers  dauernd  und  in  wichtigen  Fragen  des  Einverständnisses
  des  preußischen  Ministeriums  entbehren  könnte.  Dies  wäre  nur  denkbar  in  dem
Falle,  daß  Preußen  in  der  Minorität  geblieben  wäre,  daß  Preußen  in  dieser  Minorität
  des  Bundesrathes  sich  befindend,  auch  vor  dem  Reichstag  seine  Ansicht  vergebens
vertheidigt  hätte  und  auch  im  Reichstag  in  der  Minorität  geblieben  wäre,  dann  tritt  allerdings
  möglicherweise  ein  Bundesgesetz  in  Kraft,  für  welches  das  preußische  Ministerium
nicht  geneigt  gewesen  ist,  die  Verantwortung  zu  übernehmen,  und  gegen  welches  es  deshalb
  votirt  hat;  es  würde  aber  dann  von  dieser  Verantwortung  gewissermaßen  losgesprochen
  sein  durch  diese  preußischen  Reichstags-Abgeordneten,  die  ihrerseits  die  Majorität
für  das  Gesetz  hergestellt  hätten,  trotz  des  Widerspruchs  der  preußischen  Regierung,  jedenfalls
  aber  bliebe  dann  dem  preußischen  Ministerum  übrig:  wenn  es  sich  nicht  fügen  will,
durch  das  Präsidium  eine  Auflösung  des  Reichstags  zu  extrahiren.  Ich  glaube,  das  ist
ein  ganz  regelmäßiges  Spiel  konstitutioneller  Einrichtungen  und  die  Verantwortlichkeit
für  irgend  etwas,  was  innerhalb  des  Bundes  zu  geschehen  hat,  wird  gegen  das,  was
jetzt  davon  vorhanden  ist,  in  keiner  Weise  vermindert.  Dasselbe  Raisonnement  läßt  sich  auf
die  Ministerien  der  übrigen  Bundesstaaten  anwenden,  nur  mit  dem  Unterschiede,  daß  sie
nicht  dieselbe  erhebliche  Stimmzahl,  dieselbe  Majorität  von  engeren  Landsleuten  in  dem
Reichstag  haben,  die  ihnen  die  Chancen  giebt,  gerade  ihre  Meinung  durchzubringen.  Dadurch
  aber  haben  die  verbündeten  Regierungen  meines  Erachtens  schon  diejenigen  Opfer
gebracht,  welche  man  rechtmäßiger  Weise  von  ihnen  fordern  darf,  weil  ein  größeres  für  den
zu  erreichenden  Zweck  nicht  nothwendig  ist.  Ich  glaube,  ich  habe  das  Bedenken  schon  widerlegt,
  daß  keine  Verwaltung  des  Bundes-Präsidiums  stattfinden  würde;  meine  Bedenken
liegen  nicht  in  der  Richtung.  Sie  richten  sich  dagegen,  daß  ich  es  nicht  —  doch  das  ist  eins
der  untergeordneten  Bedenken  —  acceptiren  kann,  die  Zahl  derjenigen  Kollegen,  —  denn
solche  würden  es  für  mich  werden,  —  mit  denen  ich  die  Verantwortung  zu  theilen  hätte,
zu  vermehren  und  dadurch  die  Arbeit  zu  vermehren,  die  in  der  That  nicht  klein  ist,  wenn
es  sich  handelt,  zwischen  acht  Ministern,  die  ehrlich  an  ihrer  Ueberzengung  hängen,  eine
Uebereinstimmung  herzustellen.  Sollte  ich  noch  mit  anderen  zur  Contrasignatur  berechtigten
Beamten  eines  anderen  Ministeriums  die  Verantwortung  theilen,  so  würde  mir  das  zuviel.
  Der  Herr  Vorredner  hat  ferner  mir  zwar  schmeichelhaftes  Vertrauen  für  die  auswärtige
  Politik,  aber  gemäßigtes  Mißtrauen  in  Bezug  auf  meine  Vorliebe  für  die  Entwickelung
  der  Volksfreiheit  ausgesprochen.  Er  thut  mir,  glaube  ich,  in  letzter  Beziehung
Unrecht.  Ich  habe  niemals  in  meinem  Leben  gesagt,  daß  ich  der  Volksfreiheit  mich  feindlich
  entgegenstellte,  sondern  nur  gesagt  und  natürlich  unter  der  Voraussetzung  „rebus  sie
stantibus“,  meine  Interessen  an  den  auswärtigen  Augelegenheiten  sind  nicht  nur  stärker,
sondern  zur  Zeit  allein  maßgebende  und  fortreißende,  so  daß  ich,  so  viel  ich  kann,  jedes
Hinderniß  durchbreche,  welches  mir  im  Wege  steht,  um  zu  dem  Ziele  zu  gelangen,  welches,
wie  ich  glaube,  zum  Wohle  des  Vaterlandes  erreicht  werden  muß.  Das  schließt  nicht  aus,
daß  auch  ich  die  Ueberzeugung  des  Herrn  Vorredners  theile,  daß  den  höchsten  Grad  von
Freiheit  des  Volkes,  des  Individuums,  der  mit  der  Sicherheit  und  gemeinsamen  Wohlfahrt
  des  Staates  verträglich  ist,  jederzeit  zu  erstreben,  die  Pflicht  jeder  ehrlichen  Regierung
  ist.