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Wir  —  wenn  ich  sage  „wir“,  so  meine  ich  in  diesem  Augenblick  die  preußische
Regierung,  —  die  Regierung,  die  handeln,  die  sich  bewegen  soll,  fühlt  sich  gehemmt  von
allen  Seiten.  Sie  kann  nicht  einmal  einen  Beamten,  der  zwar  formell  ihren  Anordnungen
gehorcht,  der  aber  in  den  Geist  nicht  eingeht,  sie  kann  ihn  nicht  absetzen.

Es  hat  das  seine  großen  Vorzüge.  Ich  möchte  die  Integrität  des  preußischen  Beamtenstandes,
  sein  Ansehen,  sein  Gefühl  der  Würde,  was  ihn  bei  schlechter,  oft  unzulänglicher
Besoldung  über  Versuchungen  hinweghebt,  um  keinen  Preis  verloren  geben  und  möchte
lieber  die  Uebelstände  einer  gehemmten  und  genirten  Regierung  noch  länger  tragen,  als
unbesonnen  in  diese  Schwierigkeiten  hineinschneiden.  Aber  gerade,  weil  wir  sie  nicht  beliebig
  beseitigen  können,  so  bedürfen  wir  aller  Mittel,  die  geeignet  sind,  eine  strenge  Disziplin
  festzuhalten,  und  scheuen  uns  vor  Allem,  was  geeignet  ist,  sie  zu  lockern.  Ich  kann
nicht  behaupten,  daß  es  im  Lande  einen  günstigen  Eindruck  macht,  ich  kann  kaum  daran
zweifeln,  daß  es  das  unbehagliche  und  berechtigte  Gefühl,  daß  etwas  krank  sein  müsse  im
Staate,  hervorruft,  wenn  man  erlebt,  daß  in  der  Oeffentlichkeit  ein  Beamter  seinem  höchsten
  Chef  entgegentritt  und  ihm  gegenüber  und  in  Bezug  auf  ihn  öffentlich  eine  Sprache
führt,  die  derselbe  Beamte  unzweifelhaft  zu  wohlerzogen  ist,  um  sie  zu  Hause  seinem
Kanzleidiener  gegenüber  zu  führen.  Das  kann  ich  nicht  als  eine  nützliche  Einrichtung  einsehen.
  Ich  gebe  gern  zu,  daß  dieses  Bedenken  sich  schon  heben  würde,  wenn  nicht  die
Klausel  des  Zwangsurlaubes  in  der  Verfassung  stände,  daß  eine  Regierung  durch  die
Verfassung  gezwungen  ist,  demjenigen  Beamten,  von  dem  sie  voraussetzt,  er  wird  sie  mit
Heftigkeit  angreifen,  hierzu  ausdrücklich  den  Urlaub  zu  bewilligen.  Ich  bin  als  Minister
sehr  bereit,  mir  die  stärksten  Vorstellungen  von  einem  Beamten,  der  von  seinem  Pflichtgefühl
  geleitet  wird,  in  einem  Schriftstück  gefallen  zu  lassen,  aber  ich  würde  es  schwer  ertragen,
  Minister  zu  bleiben,  wenn  ich  genöthigt  wäre,  in  meinem  Ressort  einen  Beamten
fortdauernd  zu  beschäften,  der  mir  öffentlich  diejenige  Achtung  versagt,  auf  die  ich  in
meiner  Stellung  Anspruch  mache.

Wenn  sich  diesen  Uebelständen  eine  Abhülfe  nicht  vollständig  schaffen  läßt,  so  würden
die  verbündeten  Regierungen  für  jede  parzielle  Abhülfe,  die  hier  durch  Reichstagsbeschluß
gewährt  würde,  immer  noch  dankbar  sein.  In  dieser  Richtung  würde  z.  B.  das  Amendement,
  welches  zuletzt  eingebracht  wurde,  welches  auf  die  geistlichen  und  richterlichen  Beamten
  den  Ausschluß  beschränkt,  wie  ich  glaube,  sämmtlichen  verbündeten  Regierungen
annehmbar  sein.

Wie  mir  vorschwebt,  existirt  derselbe  Ausschluß  der  richterlichen  Beamten  in  mehreren
fremden  Verfassungen.  Daß  die  Betheiligung  an  den  Parteikämpfen  auf  die  Richter  einigermaßen
  mehr  zurückwirkt,  als  mit  der  Unparteilichkeit  der  richterlichen  Stellung  verträglich
  ist,  meine  Herren,  davon  habe  ich  selbst  vielfach  Beispiele  erlebt.  Ich  will  Ihnen
nur  eins  citiren.  Ich  bin,  namentlich  in  den  ersten  Jahren  meiner  Amtsführung  ungemein
  oft  in  der  Lage  gewesen,  daß  mir  Erkenntnisse,  die  ohne  mein  Wissen  und  meine
Anregung  gefaßt  waren,  wegen  Beleidigung  des  preußischen  Minister-Präsidenten  zur
Einsicht  zugeschickt  wurden  mit  der  Anfrage,  ob  ich  sie  veröffentlichen  lassen  wolle.  Ich
habe  manche  dieser  Erkenntnisse  gelesen,  andere  nicht.  Im  Durchschnitt  fand  ich,  daß  dieselben
  Beleidigungen,  die,  wenn  ein  ehrbarer  Handwerksmeister  sie  gegen  einen  andern
ausspricht,  eine  schwere  Strafe,  wenn  er  sie  öffentlich  ausspricht,  Gefängniß  oder  eine
höhere  Geldstrafe  nach  sich  ziehen  können,  dem  preußischen  Minister-Präsidenten  gegenüber
  angewendet,  durchschnittlich  10  Thlr.  kosteten.  Für  10  Thlr.  hatte  Jeder  die  Freiheit,
  mir  die  schmachvollsten  Injurien  öffentlich  zu  sagen  oder  drucken  zu  lassen,  die  er
wollte.  Daß  da  mit  einem  Maße  gemessen  war,  welches  von  politischer  Beeinflussung  ganz
frei  gewesen  wäre,  den  Eindruck  habe  ich  nicht  gehabt.  Er  wurde  aber  noch  dadurch  verstärkt,
  daß  ich  in  einzelnen  dieser  Erkenntnisse  die  richterliche  Motivirung  las:  es  lägen  doch
mildernde  Umstände  vor,  denn  dieses  Ministerium  tauge  wirklich  nichts.  Nun  frage  ich:
kann  mit  solchen  Raisonnements  eines  erkennenden  Richters  der  Eindruck  von  Würde,  von