—  45  —

amtliche  Aktenstücke,  die  auf  Befehl  des  Parlaments  gedruckt  werden  —  etwas  Beleidigendes
  für  einen  Gefängnißwärter  enthielt,  welcher  darüber  klagbar  wurde.  Die  englischen
  Gerichte  waren  darüber  ganz  zweifellos,  daß  sie  den  Drucker  wegen  Beleidigung  zu
verurtheilen  hätten,  und  thaten  es.  Das  Parlament  griff  ein  wegen  Privilegienbruchs  und
bedrohte  die  Ausführung  dieses  gerichtlichen  Urtheils  mit  parlamentarischen  Strafen.
Aber  das  Parlament  hat  auch  bei  diesen  Gelegenheiten,  wo  es  in  den  Rechtsgang  eingriff,
niemals  die  Ansicht  ausgesprochen,  Reden  und  Motivirungen  einzelner  Abgeordneten
irgendwie  zu  schützen  bei  der  Publikation,  sondern  nur  reports,  and  papers,  und  so  ist
es  meines  Wissens  noch  heutzutage  in  England  Recht,  so  daß  dort  wenigstens,  in  England,
  in  Amerika  und  in  allen  übrigen  civilisirten  Ländern  die  Privatehre  sich  des  vollkommen
  gesetzlichen  Schutzes  erfreut.  Diese  Motive,  dieses  Bedürfniß,  Jedem  sein  Menschenrecht
  auf  Schutz  gegen  Beleidigungen  zu  erhalten,  leitet  mich,  wenn  ich  nach  wie  vor
die  gesetzliche  Sanction  der  Veröffentlichung  solcher  Reden,  welche  injuriös  für  Privatleute
sind,  bekämpfe.  Daß  die  Freiheit  dadurch  nicht  beschränkt  wird,  liegt  auf  der  Hand.  Ich
habe  sofort,  wie  das  Parlament  zusammentrat,  an  sämmtliche  Behörden,  die  unter  der
Autorität  der  Königlichen  Regierung  stehen,  durch  die  betreffenden  Herren  Ressort-Chefs
die  Aufforderung  richten  lassen,  in  keinem  Falle  gegen  die  Veröffentlichung  einer  Parlamentsrede
  einzuschreiten,  es  sei  denn,  daß  sie  zuvor  an  die  Regierung  berichtet  hätten  und
der  Fall  so  stark  wäre,  daß  die  Autorisation  von  der  Staats-Regierung  ertheilt  werden
müsse.  Die  Regierung  wird  nicht  in  Verlegenheit  kommen,  von  dieser  reservirten  Befugniß
  Gebrauch  zu  machen,  am  allerwenigsten  wird  sie  davon  Gebrauch  machen  in  Bezug
auf  die  Angriffe,  die  die  Regierung  selbst  treffen,  sie  wird  nur  zum  Schutz  der  Privatrechte
  gegen  persönliche  Beleidigung  jemals  davon  Gebrauch  machen.  Wenn  behauptet
wird,  daß  unter  dieser  Einrichtung  die  Freiheit  litte,  so  halte  ich  das  für  eine  der  übertriebenen
  Deelamationen,  denen  ich  lediglich  einen  ornamentalen  Charakter  in  den  Reden  der
Vertheidiger  des  Antrags  beilege.

Wenn  einer  der  Herren  Vorredner,  der  Abgeordnete  für  Berlin,  bei  dieser  Gelegenheit
  darüber  Klage  geführt  hat,  daß  unter  Umständen  der  „mühsam  erzwungene"  höfliche
Ton  einem  anderen  Platz  mache  und  damit  ziemlich  deutlich  auf  eine  lebhafte  Diskussion,
die  ich  vor  einigen  Tagen  angeregt  hatte,  anspielte,  so  möchte  ich  dem  Herrn  Abgeordneten
  doch  Eins  zur  Erwägung  geben.  Wenn  man  fünf  Jahre  lang  schwer  gekämpft  hat,
und  das  erreicht  hat,  was  hier  vorliegt,  wenn  man  seine  Zeit,  die  beste  Zeit  des  Lebens,
seine  Gesundheit  dabei  geopfert  hat,  wenn  man  sich  der  Mühe  erinnert,  die  es  gekostet
hat,  oft  einen  ganz  kleinen  Paragraphen,  eine  Interpunktationsfrage  zwischen  22  Regierungen
  zu  entscheiden,  wenn  man  nun  auf  den  Punkt  gekommen  ist,  wie  er  hier  vorliegt,
dann  treten  Herren,  die  von  allen  diesen  Kämpfen  wenig  erfahren  haben,  von  den  amtlichen
  Vorgängen  nichts  wissen  können,  in  einer  Weise  auf,  die  ich  nur  damit  vergleichen
kann,  daß  Jemand  in  meine  geschlossenen  Fenster  einen  Stein  hineinwirft,  ohne  zu  wissen,
wo  ich  stehe.  Er  weiß  nicht,  wo  er  mich  trifft,  er  weiß  nicht,  welche  Geschäfte  er  mir
gerade  im  Augenblick  erschwert,  die  vorliegen,  und  die  mir  durch  diesen  Widerstand
unmöglich  werden.  Er  weiß  nicht,  welche  auswärtigen  Fragen  im  Angenblicke  schweben,
die  bei  einer  energischen  Unterstützung  der  Regierung  von  Seiten  des  Parlaments  eine
andere  Behandlung  gestatten  würden,  als  in  einem  Falle,  wo  man  sieht,  daß  das  Parlament
  nicht  unbedingt  mit  der  Regierung  geht  und  nur  sehr  kleine  Anlässe  nöthig  sind,
um  eine  ernste,  tiefgehende  Spaltung  zu  erzeugen.  Dann  kommt  man  sehr  leicht,  auch
ohne  gerade  künstlich  nervös  gemacht  zu  sein,  in  eine  Stimmung,  die  ich  dem  Herrn  Abgeordneten
  nicht  besser  charakterisiren  kann,  als  wenn  ich  ihm  empfehle,  in  einer  der  ersten
Scenen  von  Heinrich  IV.  nachzulesen,  was  Heinrich  Percy  für  einen  Eindruck  hatte,  als
der  dort  besagte  Kammerherr  kam  und  ihm  die  Gefangenen  abforderte  und  ihm,  der
wund-  und  kampfesmüde  war,  eine  längere  Vorlesung  über  Schußwaffen  und  innere  Verletzung
  hielt.  Die  Stelle  steht  im  Anfang  des  Stückes  und  fängt  mit  den  Worten  an:
„I  remember  that  when  the  fight  was  over,  there  came  a  certain  Lord  etc.“  So