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ungefähr  wie  Percy  ist  mir  zu  Muthe,  wenn  ich  über  Dinge,  für  die  ich  gelitten  und  gekämpft
  habe,  die  ich  besser  kennen  muß,  solche  Reden  höre.

Rede  die  Anwesenheit  des  Bundeskanzlers  bei  den  Verhand—
lungen  des  Reichstages  betreffend.
29.  März.

Gu  Art.  23  war  neben  andern  Anträgen  auch  ein  Antrag  des  Abgeordneten  Dr.  Braun
(Wiesbaden)  eingebracht  worden,  welcher  dem  Reichstag  das  Recht  vindicirte,  die  Anwesenheit
des  Bundeskanzlers  bei  seinen  Verhandlungen  zu  verlangen.  Nachdem  der  Abg.  Dr.  Baumstark
  über  das  Petitionsrecht,  in  Betreff  dessen  er  einen  Antrag  eingebracht  hatte  und  der
Abg.  Dr.  Braun  für  den  von  ihm  eingebrachten  Antrag  gesprochen  hatte,  erklärte  Graf
Bismarck:)

Ich  glaube,  der  Hr.  Vorredner  schlägt  das  Gewicht  des  Bundeskanzlers  doch  zu  hoch
an,  wenn  er  der  Meinung  ist,  daß  ohne  seine  Anwesenheit  unter  Umständen  der  Reichstag
auf  die  Linie  zurücksinken  könne,  die  er  bezeichnete.  Ich  halte  diesen  Zusatz  eigentlich  für
überflüssig.  Die  Regierungen  haben  ja  das  größte  und  dringendste  Interesse,  ihre  Angelegenheiten
  beim  Reichstag  zu  vertreten  und  hier  zu  erscheinen.  Ich  kann  mir  nur  in  dem
Fall  die  Abwesenheit  jedes  Vertreters  der  Regierungen  als  möglich  denken,  daß  eben  die
Regierungen  ein  dringendes  Bedürfniß  hätten,  über  die  vorliegende  Frage  zu  sch  weigen.
Wollen  Sie  nun  in  dein  Fall  gewissermaßen  durch  einen  Haftbefehl  den  Bundeskanzler
zwingen,  daß  er  sich  Ihnen  zeigt,  so  weiß  ich  doch  nicht  —  wenn  ich  mich  in  seine  Stelle
denke  —  welche  Gewalt,  welche  parlamentarische  wenigstens,  mich  zwingen  könnte,  zu
reden,  wenn  ich  schweigen  will,  und  die  bloße  schweigende  Anwesenheit  würde  unter  Umständen
  für  die  Regierungen  eine  Verlegenheit,  für  den  persönlich  Betheiligten  gewiß  eine
sein,  namentlich  aber  unter  Umständen  in  auswärtigen  Fragen  für  die  Regierungen.  Es
kann  ja  sein,  daß  gerade  durch  ihre  Abwesenheit  die  Regierung  bei  einer  solchen  Gelegenheit
  die  Verhandlungen  des  Reichstages  von  jeder  Rücksicht  entbinden  wollte.  Es  kann  ja
sein,  daß  sie  schweigen  will,  und  jedes  Schweigen  hat  immer  etwas  von  dem,  welches  zuzustimmen
  scheint,  wenn  man  wirklich  dabei  sitzt.

Aber  ich  kann  mir  nur  sehr  wenig  Fälle  der  Art  denken,  wo  die  Regierungen  dar.
über  einig  sein  sollten,  trotz  des  vom  Reichstage  geäußerten  Wunsches  nicht  zu  kommen.
Das  sähe  ganz  so  aus,  wie  muthwilliges  Händelsuchen,  wie  ein  willkürlicher  Verzicht  auf
das,  was  man  dem  Reichstage  gegenüber  vertreten  muß.  Sollte  die  Bestimmung  angenommen
  werden,  so  müßte  ich  doch  jedenfalls  wünschen,  daß  doch  irgend  eine  facultas
substituendi  für  den  Reichskanzler  hinzugefügt  würde,  damit  die  Verpflichtung  nicht  auf
dieser  einen  Person,  die  doch  immer  von  Fleisch  und  Blut  ist,  allein  lastet,  die  unter  Umständen
  bei  dem  besten  Willen  außer  Stande  sein  kann,  ihr  zu  genügen.

Erklärung  in  Betreff  der  Diäten.
30.  März.

(Zu  dem  Art.  29  waren  drei  Abänderungsanträge  eingebracht,  von  denen  der  eine  der
Abgeordneten  Ausfeld  die  Zahlung  von  Tagegeldern  und  Reisekosten  und  an  Stellvertretungskosten
  der  Beamten  aus  der  Bundeskasse,  der  andere  der  Abgeordneten  v.  Thünen  nur  die
Zahlung  von  Tagegeldern  und  Reisekosten,  der  dritte  endlich,  der  Abgeordnele  Meier,  Tagegelder
  aus  öffentlichen  Mitteln  nicht  zu  zahlen  verlangte.  Nachdem  der  Abg.  v.  Thünen