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für  die  Zahlung  von  Tagegeldern  im  Sinne  seines  Antrages  gesprochen,  der  Abg.  Wagner
sich  dagegen  erklärt  und  dann  wieder  der  Abg.  Rée  dafür,  gab  der  Vorsitzende  der  Reichstagscommissarien
  folgende  Erklärung  ab.

Ich  habe  im  Namen  und  im  Auftrage  der  hohen  verbündeten  Regierungen  zu  erklären,
  daß  dieselben  glauben,  sich  auf  eine  Bewilligung  oder  Zulassung  von  Diüäten
unter  keinen  Umständen  einlassen  zu  können.  Die  Regierungen  bitten  vielmehr  die
hohe  Versammlung,  die  Entscheidung  dieser  Frage  dem  Wege  der  Gesetzgebung  demnächst
zu  überlassen,  nachdem  man  im  Stande  gewesen  sein  wird,  beruhigende  Erfahrungen  über
die  Wirkungen  eines  bisher  noch  wenig  erprobten  Wahlgesetzes  zu  sammeln.

Berichtigende  Erklärung  die  vorhergehende  Rede  betreffend.
30.  März.

(Am  Schluß  der  Debatte  über  Art.  29.  nahm  Graf  Bismarck  nochmals  das  Wort  und  sagte:)

Da  bereits  ein  Schlußantrag  vorliegt,  so  erlaube  ich  mir  für  den  Fall,  daß  derselbe
angenommen  werden  sollte,  ein  Mißverständniß  zu  berichtigen,  was,  wie  mir  privatim  gesagt
  worden  ist,  durch  meine  Worte  vorher  im  Schooße  der  Versammlung  sich  erzeugt  hat.
Ich  habe  nicht  sagen  wollen,  man  könne  jetzt  den  Artikel  der  Verfassung  streichen  und  die
ganze  Frage,  ob  ja,  oder  nein,  durch  die  Gesetzgebung  später  reguliren,  —  sondern  ich
habe  nur  dasselbe  sagen  wollen,  was  der  Herr  Vertreter  der  Königlich  Sächsischen  Regierung
  so  eben  gesagt  hat:  daß,  wenn  sich  Mißstände  aus  der  Düätenlosigkeit  ergeben
haben  würden,  oder  wenn  sich  aus  dem  Verlaufe  der  Handhabung  des  Wahlgesetzes  ergeben
  würde,  daß  es  ohne  Gefahr  geschehen  kann,  so  ist  es  späterhin  immer  unbenommen,
im  Wege  der  Gesetzgebung  Diäten  einzuführen.  Aber  die  Erklärung,  die  ich  Namens  der
verbündeten  Regierungen  gegeben  habe,  hat  ihren  Schwerpunkt  in  dem  ersten  Theile
meiner  Aeußerungen,  dahin  einig  zu  sein,  daß  sie  unter  keinen  Umständen  die  Zulassung
oder  Bewilligung  von  Diäten  glaubten  acceptiren  zu  können.

Buchdruckerei  von  Gustav  Lange  in  Berlin,  Friedrichsstraße  103.