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Beantwortung  der  Interpellation  den  Berkauf  von  Luxemburg  an
Frankreich  betreffend.

1.  April.

(Vor  dem  Eintritt  in  die  Tagesordnung  stellte  der  Abgeordnete  von  Bennigsen  folgende
  Interpellation:  „Die  unterzeichneten  Mitglieder  des  Reichstages  richten  die  nachstehenven
Anfragen  an  den  Herrn  Vorsitzenden  der  Bundeskommissare:  1.  Hat  die  Königlich  preußische
Regierung  Kenntniß  davon  erhalten,  ob  die  in  täglich  verstärktem  Maaße  auftretenden  Gerüchte
über  Verhandlungen  zwischen  den  Regierungen  von  Frankreich  und  den  Niederlanden  wegen
Abtretung  des  Großherzogthums  Luxemburg  begründet  sind?  2.  Ist  die  Königlich  preußische
Regierung  in  der  Lage,  dem  Reichstage  —  in  welchem  alle  Parteien  einig  zusammenstehen
werden  in  der  duiftigsten  Unterstützung  zur  Abwehr  eines  jeden  Versuchs,  ein  altes  deutsches
Land  von  dem  Gesammtvaterlande  loszureißen  —  Mittheilung  darüber  zu  machen,  daß  sie  im
Verein  mit  ihren  Bundesgenossen  entschlossen  ist,  die  Verbindung  des  Großherzogthums  Luxemburg
  mit  dem  übrigen  Deutschland,  insbesondere  das  preußische  Besatzungsrecht  in  der  Festung
Luxemburg,  auf  jede  Gefahr  hin  dauernd  sicher  zu  stellen?"  Der  Vorsitzende  der  Reichstags-=Kommissarien,
  Graf  von  Bismarck,  erklärte:  Ich  bin  bereit,  diese  Interpellation  gleich  zu
beantworten.  Nachdem  dann  die  Interpellation  durch  den  Interpellanten  begründet  war,
sagte  Graf  Bismarck:)

Die  hohe  Versammlung  wird  es  natürlich  finden,  wenn  ich  mich  in  einer  Frage  von
der  Tragweite,  welche  die  vorliegende  gewonnen  hat,  in  diesem  Augenblicke  darauf  beschränke,
  die  Interpellation  mit  einer  Darlegung  des  thatsächlichen  Sachverhältnisses,  soweit
  es  der  Königlichen  Regierung  und  ihren  Bundesgenofsen  bekannt  ist,  zu  beantworten.
Ich  muß  dazu  zurückgreifen  auf  die  Ursachen,  die  es  veranlaßt  haben,  daß  das  Großherzogthum
  Luxemburg  nicht  Mitglied  des  Norddeutschen  Bundes  ist.

Bei  Auflösung  und  durch  die  Auflösung  des  früheren  Deutschen  Bundes  gewann
jeder  der  an  demselben  betheiligten  Staaten  seine  volle  Souverainetät  wieder,  so  wie  er
sie  vor  Stiftung  des  Bundes  besessen,  aber  durch  die  Verpflichtungen,  die  er  im  Bundesvertrage
  freiwillig  eingegangen  war,  beschränkt  hatte.  Nach  Auflösung  des  Bundes  genoß
das  Großherzogthum  Luxemburg  und  sein  Großherzog  derselben  Souverainetät  europäischen
  Charakters,  wie  das  Königreich  der  Niederlande  und  sein  König.  Die  große  Mehrzahl
  der  früheren  Bundesgenossen,  gleich  Preußen,  benutzten  ihre  Freiheit,  um  sofort  auf
dem  nationalen  Boden  einen  neuen  Bund  behufs  gegenseitiger  Unterstützung  und  Pflege
der  nationalen  Interessen  zu  schließen.  Das  Großherzogthum  Luxemburg  fand  es  seinen
Interessen  nicht  entsprechend,  denselben  Weg  einzuschlagen.  Durch  die  Organe,  welche
uns  innerhalb  des  Großherzogthums  und  an  seinen  Grenzen  zu  Gebote  stehen,  waren  wir
davon  in  Kenntniß  gehalten,  daß  eine  entschiedene  Abneigung,  dem  Norddeutschen  Bunde
beizutreten,  in  allen  Schichten  der  Bevölkerung  heimisch  war.  In  den  höheren  und  namentlich
  in  den  höchsten  war  sie  getragen  von  einer  deutlich  ausgesprochenen  Mißstimmung
  gegen  Preußen  und  dessen  Erfolge,  in  den  unteren  getragen  von  einer  Abneigung
gegen  die  Uebernahme  derjenigen  Lasten,  die  eine  ernsthafte  Landesvertheidigung  nothwendig
  mit  sich  führt.

Die  Stimmung  der  luxemburgischen  Regierung  fand  Ausdruck  in  einer  Depesche,
die  im  October  an  uns  gerichtet  wurde,  und  in  welcher  sie  uns  nachzuweisen  suchte,  daß
wir  kein  Recht  mehr  hätten,  in  Luxemburg  Garnison  zu  halten.  Die  Königliche  Regierung
  und  ihre  Bundesgenossen  mußten  sich  die  Frage  stellen,  ob  es  angemessen  sei,  unter
diesen  Umständen  eine  Einwirkung  oder  gar  einen  Druck  dahin  zu  üben,  daß  das  Großherzogthum,
  welches  dem  Zollverein  angehört,  auch  dem  Norddeutschen  Bunde  beiträte.
Sie  hat  sich  nach  gründlicher  Erwägung  diese  Frage  verneint.  Sie  mußte  es  einmal  als
einen  zweifelhaften  Vortheil  betrachten,  in  einem  Bunde  von  dieser  Intimität  in  dem
Großherzog  von  Luxemburg  ein  Mitglied  zu  haben,  welches  in  seiner  Eigenschaft  als
König  der  Niederlande  seinen  Schwerpunkt  außerhalb  des  Bundes,  seine  Interessen
außerhalb  des  Bundes  hat  und  vielfach  möglicherweise  im  Widerspruch  mit  dem  Bunde

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