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haben  konnte.  Die  Erfahrungen,  welche  wir  in  dieser  Beziehung  in  dem  früheren  Bunde
gehabt  haben,  waren  lehrreich  geuug,  um  uns  abzuhalten,  eine  ähnliche  Einrichtung  in
vollem  Maße  auf  die  neue  Institution  zu  übertragen.

Die  Königliche  Regierung  hat  sich  ferner  gesagt,  daß  vermöge  der  geographischen
Lage  und  der  eigenthümlichen  Verhältnisse  gerade  des  Großherzogthums  Luxemburg  die
Behandlung  insbesondere  dieser  Frage  einen  höhern  Grad  von  Vorsicht  erforderte.  Man
erweist  der  preußischen  Politik  nur  Gerechtigkeit,  wenn  an  einer  hervorragenden  Stelle
ausgesprochen  worden  ist,  die  preußische  Politik  suche  die  Empfindlichkeit  der  französischen
Nation  —  natürlich,  soweit  es  mit  der  eigenen  Ehre  verträglich  ist  —  zu  schonen.  Die
preußische  Politik  findet  und  fand  zu  einer  solchen  Politik  Anlaß  in  der  gerechten  Würdigung
  der  Bedeutung,  welche  die  freundschaftlichen  Beziehungen  zu  einem  mächtigen  und
ebenbürtigen  Nachbarvolke  für  die  friedliche  Entwickelung  der  deutschen  Frage  haben
mußten.

Aus  derselben  Rücksicht,  die  ich  hiermit  charakterisirt  habe,  will  ich  mich  enthalten,
auf  den  zweiten  Theil  der  Interpellation  mit  Ja  oder  Nein  zu  antworten.  Der  Wortlaut
dieses  zweiten  Theiles  ist  ein  solcher,  wie  er  einer  Volksvertretung,  die  auf  dem  nationalen
Boden  steht,  wohl  anstehen  mag;  er  gehört  aber  nicht  der  Sprache  der  Diplomaten  an,
wie  sie  in  Behandlung  internationaler  Beziehungen,  so  lange  dieselben  im  friedlichen
Wege  erhalten  werden  können,  geführt  zu  werden  pflegt.

Was  den  ersten  Theil  der  Interpellation  betrifft,  so  will  ich  das  Sachverhältniß,
soweit  es  zur  Kenntniß  der  Königlichen  Regierung  gekommen  ist,  offen  darlegen.  Die
Königliche  Regierung  hat  keinen  Anlaß  anzunehmen,  daß  ein  Abschlu#  über  das  künftige
Schicksal  des  Großherzogthums  bereits  erfolgt  sei;  sie  kann  das  Gegentheil  natürlich  nicht
mit  Bestimmtheit  versichern,  sie  kann  auch  nicht  mit  Bestimmtheit  wissen,  ob,  wenn  er
noch  nicht  erfolgt  wäre,  er  vielleicht  unmittelbar  bevorstände.  Die  einzigen  Vorgänge,
durch  welche  die  Königliche  Regierung  veranlaßt  gewesen  ist,  geschäftlich  Kenntniß  von
dieser  Frage  zu  nehmen,  sind  folgende:

Vor  wenig  Tagen  hat  Se.  Majestät  der  König  der  Niederlande  den  im  Haag  akkreditirten
  Königlich  preußischen  Gesandten  mündlich  in  die  Lage  gesetzt,  sich  darüber  zu
äußern,  wie  die  preußische  Regierung  es  auffassen  würde,  wenn  Se.  Niederländische  Majestät
  Sich  der  Souverainetät  über  das  Großherzogthum  Luxemburg  entäußerten.  Der
Graf  Perponcher,  unser  Gesandter  im  Haag,  ist  angewiesen  worden,  darauf  zu  antwerten,
daß  die  Königliche  Regierung  und  ihre  Bundesgenossen  im  Augenblicke  überhaupt  keinen
Beruf  hätten,  sich  über  diese  Frage  zu  äußern,  daß  sie  Sr.  Majestät  die  Verantwortlichkeit
für  die  eigenen  Handlungen  selbst  überlassen  müßten,  und  daß  die  Königliche  Regierung,
bevor  sie  sich  über  die  Frage  äußern  würde,  wenn  sie  genöthigt  wäre,  es  zu  thun,  sich  jedenfalls
  vorher  versichern  würde,  wie  die  Frage  von  ihren  Deutschen  Bundesgenossen,  wie
sie  von  den  Mitunterzeichnern  der  Verträge  von  1839  und  wie  sie  von  der  öffentlichen
Meinung  in  Deutschlaud,  welche  grade  im  gegenwärtigen  Augenblick  in  der  Gestalt  dieser
hohen  Versammlung  ein  angemessenes  Organ  besitzt,  aufgefaßt  werden  würde.

Die  zweite  Thatsache  war  diejenige,  daß  die  Königlich  Niederländische  Regierung
durch  ihren  hiesigen  Gesandten  uns  ihre  guten  Dienste  Behufs  der  von  ihr  vorausgesetzten
Verhandlungen  Preußens  mit  Frankreich  über  das  Großherzogthum  Luxemburg  anbot.
Wir  haben  darauf  geantwortet,  daß  wir  nicht  in  der  Lage  wären,  von  diesen  guten  Diensten
  Gebrauch  zu  machen,  weil  Verhandlungen  dieser  Art  nicht  schwebten.

In  dieser  Lage,  meine  Herren,  befindet  sich,  soviel  der  Königlichen  Regierung  bekannt
  ist,  die  Sache  noch  in  dieser  Stunde.  Ich  betone,  soviel  ihr  bekannt  ist,
und  beziehe  mich  auf  das  zurück,  was  ich  kurz  vorher  über  die  Möglichkeit  eines  Abschlusses
gesagt  habe.  Sie  werden  nicht  von  mir  verlangen,  daß  ich  in  diesem  Augenblicke  —  ähnlich
  wie  es  einem  Volksvertreter,  einer  Volksvertretung  gestattet  ist  —  über  die  Absichten
und  Entschlüsse  der  Königlichen  Regierung  und  ihrer  Bundesgenossen  in  diesem  und  in
jenem  Falle  in  der  Oeffentlichkeit  Erklärungen  abgeben  solle.  Die  verbündeten  Regie-