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Zurückweisung  einer  Bemerkung  des  Abgeordneten  Duncker,  den  Krieg
von  1866  betreffend.

6.  April.

(Nach  den  Verhandlungen  über  den  Art.  58  hatte  der  Abgeordnete  Duncker  (Berlin)  in
einer  persönlichen  Bemerkung  gegen  den  Abgeordneten  v.  Vincke  (Hagen)  den  Krieg  von  1866
ein  verwegnes  Spiel  genannt.  Fiergegen  bemerkte  Graf  Bismarck:)

Der  Herr  Vorredner  hat  soeben  geäußert,  das  Ministerium,  an  dessen  Spitze  ich  zu
stehen  die  Ehre  habe,  hätte  im  vorigen  Jahre  ein  sehr  verwegenes  Spiel  gespielt,  welches
schließlich  die  Tapferkeit  des  Volkes  gewonnen  habe.  Er  hat  dadurch  in  Fortsetzung  der
Verdächtigungen,  die  das  citirte  Blatt  keinen  Augenblick  vor  und  nach  dem  Kriege  angestanden
  hat,  auf  dieses  Ministerium  zu  häufen,  uns  beschuldigt,  wir  hätten  willkürlich  die
Ehre,  Unabhängigkeit  und  Freiheit  Preußens  in  ein  Wagniß  gezogen,  das  er  als  Spiel
bezeichnet,  welches  wir  hätten  vermeiden  können.  Ich  weise  diese  Verdächtigung,  die  mir
öfter  entgegentritt,  aber  hier  mir  zum  ersten  Male  Gelegenheit  giebt,  sie  öffentlich  und
energisch  zurückzuweisen,  auf  das  Bestimmteste  als  unwahre  Partei-Erfindung  zurück.
Wir  waren  in  der  Lage,  gegen  ungerechte  und  lange  vorbereitete  Angriffe,  gegen  eine  ungerechte
  Majorisirung  Preußens  im  Bunde,  gegen  Angriffe,  die  nur  mit  dem  Bajonette
abgewehrt  werden  konnten,  in  gerechter  Selbstvertheidigung  und  ehrlicher  Nothwehr  zum
Degen  zu  greifen;  aber  Ihren  Ausdruck:  verwegenes  Spiel,  gewagtes  Spiel  anzuwenden,
—  —  ich  will  nicht  den  Ausdruck  brauchen,  der  mir  gerade  ankam,  aber  er  paßt  nicht.

Beantwortung  einer  Interpellation  die  Berhältnisse  des  Großherzogthums
  Hessen  betreffend.

9.  April.

(In  der  Sitzung  vom  9.  April  hatten  die  Abgeordneten  Oberhessens:  Graf  zu  Solms-Laubach,
  Freiherr  Nordeck  zur  Rabenau  und  Buderus  folgende  Interpellation  gestellt:
Se.  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen  erließ  nach  wiederhergestelltem  Frieden
unterm  17.  September  vorigen  Jahres  von  Worms  aus  eine  Proclamation,  überschrieben:
„An  mein  treues  Volk“,  —  welche  in  Beziehung  auf  die  öffentlichen  Verhältnisse  Deutschlands
und  dessen  nationale  Gestaltung  das  Folgende  besagt:
„Wir  haben  nicht  blos  die  Wunden  zu  zeilen  welche  der  Krieg  unserem  Hessen  geeschlagen
  hat,  —  wir  haben  auch  mit  der  Neugestaltung  unseres  gemeinsamen  deutschen
Vaterländes  in  einer,  die  gerechten  nationalen  Ansprüche  befriedigenden  Weise  zu  beginnen.
—  Der  alte  Rechtsboden,  auf  dem  wir  hätten  fortbauen  können,  ist  zusammengebrochen.
—  Wir  müssen  nun  die  Vervollkommnung  des  durch  die  Macht  der  Phatsachen  geschaffenen
neuen  Rechtszustandes  zum  Gegenstand  unserer  Sorge  machen.  —  Mein  eifriger  Wunsch
war,  den  Bund,  welcher  dermalen  den  Norden  Deutschlands  umfaßt,  auf  das  ganze  große
Vaterland  ausgedehnt  zu  sehen.  —  Rücksichten,  deren  Beseitigung  nicht  in  meiner  Macht
lagen,  standen  bis  jetzt  der  Erfüllung  meines  Wunsches  entgegen.  —  Aber  wie  ich  stets
seit  meinem  Regierungs-Antritt  neben  dem  Wohle  meines  zesiscen  Landes,  das  Glück
und  die  Größe  des  gemeinsamen  deutschen  Vaterlandes  und  die  Kräftigung  des  dasselbe
umschlingenden  Bandes  angestrebt  habe,  so  werde  ich  auch  für  die  Zukunft  dieses  Ziel  nicht
aus  den  Augen  verlieren.  —  Ich  rechne  dabei  auf  das  Vertrauen  und  die  Unterstützung
meines  guten  und  bewährten  Volkes.“

In  Folge  des  Friedensabschlusses  zwischen  Preußen  und  Hessen  vom  3.  September  v.  J.
trat,  —  wie  bekannt,  —  der  Grohheze  von  Hessen  mit  der  Provinz  Oberhessen  dem  Norddeusschn
  Bunde  bei,  während  die  beiden  anderen  Provinzen  des  Landes  außerhalb  dieses  Verältnisses

  blieben.

Bei  Gelegenheit  der  Diskussion,  resp.  Annahme  des  preußischehessischen  Friedens-Vertrages
in  der  Zweiten  Kammer  zu  Darmstadt,  —  im  Januar  d.  J.,  —  wurde  von  zwei  Abgeordneten
  igt  feste  Erwartu  sprech  Großh  liche  Staats-Regi  d

gleichzeitig  die  feste  Erwartung  auszusprechen:  die  Großherzogliche  Staats-Regierung  werde
mit  allen  Kräften  dahin  streben,  ach  mit  den  von  dem  Norddeutschen  Bund  bis  jetzt  noch
ausgeschlossenen  Gebietstheilen  möglichst  bald  in  denselben  einzutreten.