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Die  Kammer  beschloß,  Berathung  und  Beschlußfassung  über  diesen  Antrag  wegen  manelnder
  genügender  Information  bis  nach  erfolgter  definitiver  Konstituirung  des  Norddeutschen
Vundes  auszusetzen.  "

Diese  definitive  Konstituirung  steht  durch  Publication  der  Verfassung  in  der  nächsten
Zeit  mit  Sicherheit  zu  erwarten.  Ist  dann  das  ganze  Großherzogthum  Hessen  dem  Norddeutchen
  Bunde  nicht  beigetreten  —  oder  ist  nicht  wenigstens  sein  Beitritt  in  sichere  Aussicht  ge-4
  —  so  wird  das  Land  in  zwei  Theile  zerrissen.  Daraus  werden  schwere  Schädigungen
"wn  nationalen,  —  der  dynastischen  —  und  der  besonderen  Interessen  des  Großherzogthums
entstehen.

Welche  Gründe  auch  früher  bestanden  haben  mögen,  den  Beitritt  von  ganz  Hessen  zum
Norddeutschen  Bunde  zu  beanstanden,  so  scheint  uns  doch  jetzt  die  Zeit  gekommen  zu  sein,  wo
Deutschland  genügend  gekräftigt  ist,  um  seine  inneren  Angelegenheiten  ohne  fremden  Rath  seinen
eigenen  Interessen  entsprechend  zu  ordnen,  —  und  dabei  einzig  und  allein  sein  eignes  Wohl
zum  Ausgangspunkt  seiner  Eneshhliehzungen  zu  nehmen.

Au#si  rund  vorstehender  Andeutungen  erlauben  sich  die  unterzeichneten.  Welsesiischen
Abgeordneten  an  den  Herrn  Vorsitzenden  der  Bundes=  Kommissarien  die  ergebenste  Anfrage:

1.  ob,  —  und  eventuell  welche  Hindernisse  dem  ungetrennten  Eintritt  des  ganzen  Großherzogthums

  Hessen  in  den  Norddeutschen  Bund  zur  Zeit  entgegenstehen?

2.  eventuell,  ob  diese  Hindernisse  dauernde,  —  oder  veribergegender  Natur  sind?

Da  auf  eine  Frage  des  Präsidenten  des  Reichstages  der  Vorsitzende  der  Reichstags-Kommissarien
  sich  zur  sofortigen  Beantwortung  der  genannten  Interpellation  bereit  erklärte,  so
nahm  das  Wort  zur  Rechtfertigung  der  letztern  der  Abg.  Graf  zu  Solms-Laubach.  Nach---
  derselbe  seine  Rede  geendet,  erklärte  der  Vorsitzende  der  Reichstags-Kommissarien  Graf
Bismarck:)

Ich  würde  mich  zu  einer  erschöpfenden  Beantwortung  der  von  dem  Herrn  Interpellanten
  angeregten  Frage  in  Vertretung  der  hohen  verbündeten  Regierungen  nur  dann  bereit
  erklären  können,  wenn  die  Frage  von  der  Großherzoglich  hessischen  Regierung  gestellt
würde.  Der  Herr  Interpellant  ist  von  der  Voraussetzung  ausgegangen,  daß  der  Wunsch
der  Großherzoglichen  Regierung,  das  ganze  Großherzogthum  ietzt  in  den  Rorddeutschen
Bund  aufgenommen  zu  sehen,  amtlich  feststände.  Ich  kann  dies  nicht  bestätigen.  Die
Großherzoglich  hessische  Regierung  hat  uns  allerdings  in  einer  Note  vom  14.  August  v.  J.
den  Wunsch  ausgesprochen,  mit  dem  ganzen  Großherzogthum  in  den  Bund  aufgenommen
zu  werden.  Es  geschah  dies  aber  in  einer  anderen  Lage  der  Dinge,  als  es  die  heutige  ist.
Die  preußische  Regierung  hatte  damals  in  den  Friedensverhandlungen  die  Forderung  gestellt,
  das  gesammte  Oberhessen  mit  Homburg  und  Meisenheim  der  preußischen  Monarchie
einzuverleiben  gegen  Entschädigung  des  Großherzogthums  Hessen  auf  Kosten  Baierns.
Um  diesen  Gebietstausch  abzuwehren,  bot  die  Großherzogliche  Regierung,  wie  aus  dem
Inhalt  der  Note  vom  14.  August  zu  ersehen  sein  würde,  den  Eintritt  des  gesammten
Großherzogthums  in  den  Norddeutschen  Bund  an.  Nachdem  jener  Territorialaustausch
aus  anderen  Rücksichten  aufgegeben  war,  hat  die  Großherzogliche  Regierung  denselben
Wunsch  nicht  erneuert.

Die  verbündeten  Regierungen  sind  weit  entfernt,  die  Uebelstände  zu  verkennen,  welche
aus  der  Theilung  des  Großherzogthums  in  einen  der  Gesetzgebung  des  Norddeutschen
Bundes  unterworfenen  und  einen  davon  freien  Theil  hervorgehen.  Es  ist  sogar  vorauszusehen,
  daß  diese  Uebelstände  sich  noch  beträchtlich  steigern  würden,  wenn  es  nicht  gelingen
sollte,  dem  Zollverein  eine  weitere  Ausdehnung,  als  das  Gebiet  des  Norddeutschen  Bundes
  es  bedingt,  zu  erhalten.  Wir  finden  daher  die  Uebelstände,  welche  der  Herr  Interpellant
  hervorgehoben  hat,  nicht  nur  unzweifelhaft  vorhanden,  sondern  auch  die  Gefahr,
daß  sie  in  Zukunft  wachsen  könnten.

Es  kommt  dazu,  daß  das  gesammte  Großherzogthum  schon  in  wesentlichen  Theilen
seiner  Organisation  in  die  Rechtssphäre  des  Norddeutschen  Bundes  hineingezogen  ist,
namentlich  in  Betreff  der  Verwaltung  der  Post  und  der  Telegraphie,  und,  wie  demnächst
durch  den  Abschluß  einer  Militairconvention  zu  erwarten  steht,  auch  in  Bezug  auf  die
militairischen  Angelegenheiten.  Als  Aequivalent  dafür  blieben  dem  Großherzogthum  zu
reklamiren  die  Rechte,  die  den  vorher  angedeuteten  Leistungen  entsprächen,  nämlich  die
Rechte  einer  stärkeren  Vertretung  im  Bundesrathe  wie  im  Reichstage,  und  die  Bürg-