schaften  einer  vollen  territorialen  Garantie,  die  sich  bisher,  juristisch  wenigstens,  auf  Rheinhessen
  und  auf  Starkenburg  nicht  erstreckten.

Der  Frage,  ob  nach  dem  Inhalt  des  Prager  Friedens  der  Aufnahme  des  gesammten
Großherzogthums,  welches,  von  der  territorialen  Seite  aufgefaßt,  zur  Hälfte  ein  Norddeutscher,
  zur  Hälfte  ein  Süddeutscher  Staat  ist,  Hindernisse  entgegenstehen,  würden  wir
näher  treten,  sobald  uns  von  der  Großherzoglichen  Regierung  in  amtlicher  Form  der
Wunsch  dazu  ausgesprochen  würde.  Wir  würden  dann,  da  wir  mit  Oesterreich  auf  der
Basis  des  Prager  Friedens  und  in  Betreff  der  Auslegung  desselben,  im  Einverständniß
zu  leben  beabsichtigen,  zunächst  mit  der  Kaiserlich  österreichischen  Regierung  in  freundschaftliche
  Verhandlung  darüber  treten,  wie  sie  ihrerseits  die  Frage  auffasse,  und  nach  der
bisherigen  Haltung  der  Kaiserlichen  Regierung  glauben  wir  kaum,  daß  der  Gedanke  auf
einen  bestimmten  Widerstand  darin  stoßen  würde,  sobald  die  Wünsche  der  Großherzoglich
hessischen  Regierung  sich  unzweideutig  manifestirt  hätten.

Wir  würden  demnächst,  nachdem  ich  mich  der  Ueberzeugung  hingeben  darf,  daß
innerhalb  des  engeren  Bundes  ein  Widerspruch  nicht  erhoben  werden  würde,  es  doch  für
nützlich,  und  den  gegenseitigen  Beziehungen  entsprechend  halten,  mit  unseren  süddeutschen
Bundesgenossen  und  namentlich  mit  Bayern  auch  über  diese  Frage  ins  Vernehmen  zu
treten,  um  zu  ermessen,  ob  die  dortige  Politik  durch  dieses  Vorgehen  gekreuzt  oder  unterstützt
  werden  würde.  Vor  Allem  aber  wäre  erforderlich,  daß  die  Großherzogliche  Regierung
  ihre  Willensmeinung  bestimmt  formulirte,  und  nach  der  Bereitwilligkeit,  welche  dieselbe
  gezeigt  hat,  an  dem  nationalen  Werke,  an  welchem  sie  bisher  nur  für  Oberhessen
vollständig  betheiligt  ist,  mitzuwirken,  dürfen  wir  mit  Vertrauen  die  Entschließung,  die
Entscheidung  über  die  Frage  der  Großherzoglichen  Regierung  überlassen,  die  am  besten
wissen  muß,  was  ihrem  Interesse  frommt,  und  der  ich  aus  bundesfreundlichen  Rücksichten
hier  durch  eine  Erklärung  nicht  glaube  vorgreifen  zu  dürfen.

Erklärung,  den  Eintritt  der  süddeutschen  Staaten  in  den  norddeutschen
Bund  betreffend.

10.  April.

(Zu  dem  Art.  71  hatten  die  Abgeordneten  Lasker  und  Miquel  mit  ihren  Freunden
den  Antrag  gestellt:  Der  Eintritt  der  süddeutschen  Staaten  oder  eines  derselben  in  den  Bund
folgt  auf  den  Vorschlag  des  Bundespräsidiums  im  Wge  der  Bundesgesehgebung.  —  Ueber
den  Artikel  sprachen  der  Abgeordnete  v.  Sybel  für  das  Amendement,  Bebel  gegen  Art.  71,
Weber  gegen  Bebel,  der  großherzogl.  Hessische  Reichstagskommissarius  Hof#ann,  dann
die  Abgeordneten  Schulze  (Berlin),  Miquel,  Wigard,  Lasker,  Schrader,  v.  Vincke
(Hagen).  —  Hierauf  der  Vorsitzende  der  Reichstagscommissarien:)

Um  der  Aufforderung  des  Herrn  Vorredners  zu  entsprechen,  will  ich  mich  mit  wenigen
Worten  über  die  Stellung  der  Vertreter  der  verbündeten  Regierungen  zu  dem  Amendement
  Lasker-Miquel  aussprechen.  Ich  kann  nicht  behaupten,  daß  die  Tendenz  dieses  Amendements
  unseren  Wünschen  und  Bestrebungen  widerspricht.  Eine  andere  Frage  ist  aber
die,  ob  solche  Mitglieder  dieser  Versammlung,  welche  zugleich  Vertreter  der  Regierungen
sind,  sich  augenblicklich  in  der  Lage  befinden,  für  das  Amendement  zu  stimmen.  Ich  habe
gesagt,  daß  es  unseren  Wünschen  nicht  widerspricht.  Aber  eine  Regierung  ist  verpflichtet,
sich  bei  der  Aussprache  ihrer  Wünsche  nach  der  Decke  ihrer  Rechte  zu  strecken.  Ich  will
damit  nicht  behaupten,  daß  die  Annahme  dieses  Amendements  im  Widerspruch  mit  dem
Art.  4  des  Prager  Friedens  stände;  ich  will  nur  aus  ähnlichen  Gründen,  wie  ich  sie  gestern
bei  der  Beantwortung  der  hessischen  Interpellation  hervorhob,  nicht  einseitig  den  Verhandlungen,
  die  zu  einer  einheitlichen  Auslegung  der  Kontrahenten  des  Prager  Friedens  erforderlich
  sind,  vorgreifen,  auch  nicht  die  Entschließung  der  süddeutschen  Regierungen  in
einer  Weise  präjudiciren,  zu  welcher  bisher  der  Grad  ihres  amtlichen  Entgegenkommens