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von  dem  sie  hoffen,  daß  er  die  definitive  Beschlußfassung  dieses  hohen  Hauses  beherrschen
werde,  indem  er  die  individuelle  Ueberzeugung  hinter  dem  nationalen  Erforderniß,  daß
unser  Werk  überhaupt  hier  zu  Stande  kommt,  zurücktreten  läßt.

Erwiderung  auf  die  Rede  des  Abgeordneten  Reichensperger.
15.  April.

(Nach  der  obigen  Erklärung  trat  der  Reichstag  in  Berathung.  Zunächst  wurde  der  Antrag
  des  Abgeordneten  Bockum-Dolffs,  den  Entwurf  so  wie  er  aus  der  Vorberathung  hervorgegangen
  unverändert  anzunehmen  abgelehnt,  demnächst  begann  die  General-Diskussion,
zu  welcher  der  Abgeordnete  Reichen  sperger  das  Wort  ergriff.  Ihm  erwiderte  der  Vorsitzende
  der  Reichstags-Kommissarien:)

Ich  bin  nicht  in  der  Lage,  schon  körperlich  nicht,  mich  mit  den  ausgeruhten  Kräften
des  Herrn  Vorredners  in  einen  neuen  rednerischen  Kampf  über  Dinge  einzulassen,  über
die  wir  sechs  Wochen  diskutirt  haben.  Ich  knüpfe  nur  an  seine  eine  Erklärung  an,  die
Minister  wären  nicht  inamovible  und  an  ihren  Personen  könnte  die  Sache  nicht  scheitern,
eine  Erklärung,  die  ich  mit  dem  vollsten  Herzen  unterschreibe  und  dem  Herrn  Vorredner
gern  bestätige,  daß,  wenn  es  ihm  gelingt,  seine  Ansichten  hier  zur  Annahme  zu  bringen,
ich  außer  Stande  sein  würde,  die  Verantwortung  für  die  Durchführung  des  uns  vorliegenden
  Werkes  zu  tragen.  Ich  würde  in  demselben  Augenblicke  an  Se.  Majestät  den  König
die  Bitte  richten,  mich  meiner  Stellung  nicht  nur  als  Bundes-Kommissar,  sondern  als
Freußischer  Minister  —  denn  diese  ist  in  einer  unzertrennbaren  Beziehung  zu  diesem  Verfassungsentwurf
  —  zu  entheben,  und  dem  Herrn  Vorredner  die  Chance  geben,  an  der
Spitze  der  Majorität,  mit  der  er  mich  geworfen  haben  würde,  zu  versuchen,  ob  er  ebenso
gut  zu  regieren  wie  zu  reden  versteht.

Erklärung  in  Betreff  der  Diätenfrage.
15.  April.

(Die  Art.  1—20  wurden  in  der  Fassung,  wie  sie  aus  der  Vorberathung  hervorgegangen
waren,  angenommen.  Bei  Art.  21  vertheidigten  die  Abgeordneten  Lasker  und  Grumbrecht
ebenfalls  die  Fassung,  welche  in  der  Vorberathung  angenommen  worden  war.  Nach  dem
Abgeordneten  Grumbrecht  erklärte  der  Vorsitzende  der  Reichstags-Kommissarien:)

Grade  dieser  Art.  21  in  der  Fassung,  wie  er  durch  den  hohen  Reichstag  amendirt
worden  ist,  gehört  zu  denjenigen,  über  welche  die  Herstellung  der  Einigung  zwischen  den
verbündeten  Regierungen  besonders  schwierig  gewesen  ist,  und  die  verbündeten  Regierungen
  haben  ihrerseits  geglaubt,  durch  Annahme  der  jetzigen  Fassung  eine  erhebliche  Concession
  zu  machen.  Wenn  dieses  Entgegenkommen,  statt  auf  Anerkennung  zu  stoßen,  damit
  vergolten  werden  sollte,  daß  nun  Nova,  welche  die  Stellung  der  Regierungen  schwieriger
  machen,  hinein  amendirt  würden,  so  würde  damit  die  Concession  der  Regierungen,
die  sie  für  die  jetzige  Fassung  des  Art.  21  gemacht  haben,  invalidirt  werden,  und  wir
würden  es  nicht  übernehmen,  eine  neue  Vereinbarung  herbeizuführen.

Erklärungen  in  Betreff  der  Militairfrage  bei  der  Schlußberathung.
16.  April.

(Nachdem  Art.  21  im  Sinne  der  Regierung  abgeändert  und  die  Art.  22—59  nach  der
Zusammenstellung  aus  der  Vorberathung  angenommen  worden,  wurde  die  Diskussion  über
Art.  60  (Art.  56)  des  Entwurfs  eröffnet.

Der  Art.  60  bestimmt,  daß  die  Friedens-Präsenzstärke  des  Bundesheeres  bis  zum  31.  De-