seiwber  1871  auf  1  pCt.  der  Bevölkerung  von  1867  normirt  sein  solle;  für  die  spätere  Zeit
olle  die  Fledens-Präsenzstäre  des  Heeres  im  Wege  der  Bundesgesetzgebung  festgestellt  werden.

Zu  diesem  Artikel  liegen  folgende  Abänderungsvorschläge  vor:

I.  Amendement  Ausfeldt:  Den  Art.  60  zu  streichen.
II.  Amendement  Graf  Eberhard  Stolberg:  Im  Art.  60  statt  des  letzten  Satzes  den
folgenden  Satz  anzunehmen:
„Für  die  spätere  Zeit  wird  die  Friedens-Präsenzstärke  des  Heeres  durch  ein  Bundesesetz
  festgestellt,  bis  zu  dessen  Erlaß  die  vorstehenden  Bestimmungen  von  Jahr  zu
Jahr  in  Kraft  bleiben.“

Das  Wort  ergriff  zuerst  der  Abg.  v.  Vincke  (Hagen).  Derselbe  sprach  für  die  Annahme
  des  Amendements  Graf  Eberhard  Stolberg.  Der  Abg.  Lasker  bekämpfte  die  Deductionen
  des  Abg.  v.  Vincke  (Hagen).  Der  Abg.  v.  Blanckenburg  führte  aus,  daß  es  für
ihn  und  seine  Gesinnungsgenossen  unmöglich  sei  —  für  das  bei  Art.  62  anzuführende  Amendem
  entder  Abg.  Herzog  v.  Ujest  und  von  Bennigsen  zu  stimmen,  wenn  das  zu  dem  Art.  60
eingebrachte  Amendement  des  Abg.  Graf  Stolberg  nicht  angenommen  würde.

Der  Vorsitzende  der  Reichstags  Kommissarien  gab  nach  der  Rede  des  Abg.  v.  Blanckenburg
  folgende  Erklärung  ab:)

Ich  habe  mir  gestern  vorbehalten,  im  Laufe  der  Diskussion  bei  den  betreffenden  Artikeln
  diejenigen  Amendements  zu  bezeichnen,  welche  den  von  den  verbündeten  Regierungen
gefaßten  Beschlüssen  entsprechen.  In  diesem  Sinne  erkläre  ich,  daß  das  Amendement  des
Grafen  zu  Stolberg  mit  diesen  Beschlüssen  übereinstimmt,  und  die  Vertreter  der  Regierungen
  daher  verpflichtet  sind,  an  demselben  festzuhalten.  Das  Amendement  des  Herzogs
von  Ujest  läßt  die  Möglichkeit,  auf  dem  Wege,  welchen  der  Herr  Abg.  von  Hagen  angedeutet
  hat,  im  Jahre  1872  einen  Budgerkonflikt,  einen  Militairkonflikt  zu  erneuern,
dessen  Folgen  sich  in  diesem  Augenblicke  nicht  übersehen  lassen.  Wer  daher  entschlossen
ist,  diesen  Konflikt  zu  verhüten,  der  muß  mit  uns  in  dieser  Frage  für  das  Amendement
des  Grafen  zu  Stolberg  stimmen.

Der  Abg.  Graf  Bethusy-Huc  erklärte:  da  ihm  nach  dieser  Erklärung  das  Zustandekommen
  der  Verfassung  nicht  gefährdet  zu  sein  scheine,  wenn  der  Antrag  der  Abgeordneten
Herzog  von  Ujest  und  von  Bennigsen  angenommen  würde,  so  werde  er  für  den  genannten
Antrag  stimmen.

Der  Vorsitzende  der  Reichstags  Kommissarien  bemerkte  hierauf  wiederholt:

Mir  ist  schwer  verständlich,  welche  Gründe  den  Herrn  Vorredner  bewegen  können,
gegen  das  Amendement  des  Grafen  zu  Stolberg  zu  stimmen,  wenn  er  demselben  vor  den
konkurrirenden  den  Vorzug  giebt.  Der  Herr  Vorredner  hat  sich  darüber  nicht  ausgesprochen,
  sondern  er  hat  gesagt,  wenn  ich  im  Namen  der  verbündeten  Regierungen  erklärte,
  daß  die  Verwerfung  des  Amendements  Stolberg,  oder  daß  die  Annahme  des
Amendements  Hohenlohe  den  Abbruch  unserer  Verhandlungen,  das  Mißlingen  der  Verständigung
  zur  Folge  hätte,  dann  würde  er  für  das  erstere  stimmen.  Er  ordnet  also  seine
Ueberzeugung  von  Dem,  was  gut,  was  besser  sei,  den  kategorischen  Erklärungen  der  Regierungen
  unter.  Meine  Herren,  wir  find  nicht  in  dem  Stadium,  daß  ich  eine  solche  Erklärung
  hier  in  meinem  Namen  abgeben  könnte.  Ich  habe  mit  kurzen  Worten,  die  ich
vorher  sprach,  genau  die  Sitnation  bezeichnet,  wie  sie  liegt;  ich  habe  gesagt,  das  Amendement
  Stolberg  ist  dasjenige,  worüber  die  Regierungen  sich  verständigt  haben  und
dessen  Annahme  auch  die  Annahme  der  gesammten  Verfassung  meines  Erachtens  in  sichere
Aussicht  stellt.  Wenn  dieses  Amendement,  dieser  von  den  Regierungen  vereinbarte  Text
hier  verworfen  würde,  dann  hätte  ich  an  die  verbündeten  Regierungen  mit  den  anderen
Kommissarien,  und  an  Se.  Majestät  den  König,  meinen  Allergnädigsten  Herrn,  zu  berichten
  und  deren  Entscheidung  zu  gewärtigen.  Aber  ich  habe  hier  nicht  in  einer  comminatorischen
  Weise  diese  Entscheidung  zu  antizipiren.

(Nunmehr  nahm  das  Haus  einen  Antrag  auf  Schluß  der  Debatte  an  —  und  schritt  zur
Abstimmung.

In  namentlicher  Abstimmung  wurde  das  Amendement  Graf  Eberhard  Stolberg  mit  167
gegen  110  Stimmen  abgelehnt.

Der  Art.  60  des  Entwurfs  wurde  angenommen,  eben  so  Art.  61.
Es  folgte  die  Diskussion  über  Art.  62  der  Zusammenstellung  (§.  58  des  vorgelegten  Ent-