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schwebt  haben,  mit  dieser  Bestimmung  etwa  die  Landes-Verfassungen  in  Bresche  zu  legen,
die  augenblicklich  zu  Recht  bestehen.  Das  sind  Befürchtungen,  mit  denen  man  schüchterne
constitutionelle  Gemüther  bei  Wahlreden  ängstigt,  um  sie  abzuhalten,  daß  sie  konservativ
stimmen;  aber  es  wird  der  Regierung  nicht  vorgehalten  werden  dürfen,  als  ob  das  ernstlich
  in  ihrer  Absicht  liegen  könnte.  Ich  möchte  doch  dringend  bitten,  in  diesem  Moment
nicht  noch  zu  rütteln  an  einem  Artikel,  welcher  in  der  Vorberathung  vollständig  unverändert
  geblieben  ist,  und  in  Betreff  dessen  ich  also  auch  nicht  in  der  Lage  wäre,  irgend  eine
Konzession  zu  machen.

Was  ferner  die  Frage,  die  der  Herr  Vorredner  an  mich  gerichtet  hat,  und  die  gestern
schon  in  meiner  Abwesenheit  gestellt  ist,  über  die  Diäten  betrifft,  so  weiß  ich  nicht,  ob  mir
der  Herr  Präsident,  da  sie  nicht  zur  Sache  gehörte,  gestattet,  mit  einem  kurzen  Worte
darauf  zu  antworten.  Ich  habe  in  den  Verfassungsentwurf  nichts  hineinzuinterpretiren,
was  nicht  darin  steht;  und  meines  Erachtens  steht  das  darin  und  liegt  in  der  gesammten
Lage  unserer  Gesetzgebungen,  daß  die  Regierungen  ohne  eine  strafgesetzliche  Unterlage  nur
denen  etwas  verbieten  können,  denen  sie  überhaupt  zu  befehlen  haben.