Rede  über  den  Grenzverkehr  mit  Rußland.
27.  Januar  1867.

(In  der  heutigen  Plenarsitzung  des  Abgeordnetenhauses  kam  zunächst  die  nachfolgende  Interpellation
  des  Abgeordneten  von  Waligorski  zur  Vorlesung:

An  die  Königliche  Staats-Regierung  erlaube  ich  mir  die  Frage  zu  richten:

(Ob  und  welche  Schritte  sie  gethan  habe  oder  zu  thun  gen,  um  eine,  den  bestehenden
völkerrechtlichen  Vertrags-Verpflichtungen,  dem  notorischen  Bedürfnisse  des  Großherzogthums
  Poseu  und  der  beiden  anderen  Nachbarprovinzen,  so  wie  den  Anforderungen  der
Neuzeit  entsprechende  Regulirung  des  Grenzverkehrs  mit  dem  Königreiche  Polen  und  der
Kaiserlich  russischen  Staaten  von  der  russischen  Regierung  zu  erlangen  —  respective  auf
die  Abstellung  der  von  ihr  in  neuerer  Zeit  angeordneten  Verkehrs-Hemmungen  und  sonstigen
Vexationen  diesseitiger  Stagtsangehörigen  zu  dringen.“

Der  Präsident  des  Staatsministeriums  Graf  von  Bismarck  erklärte  sich  zur  sofortigen

Beantwortung  bereit:

Wenn  es  die  Absicht  der  Herren  Interpellanten  gewesen  ist,  einem  auswärtigen  Minister
  eine  Verlegenheit  geschäftlicher  Natur  zu  bereiten,  so  ist  diese  Absicht  von  Ihnen  vollständig
  erreicht  worden.  Es  ist  für  einen  auswärtigen  Minister  nicht  möglich,  sich  hier  von
dieser  Stelle  zum  öffentlichen  Ankläger  einer  befreundeten  und  benachbarten  Regierung  zu
machen;  es  widerstreitet  dies  jeder  völkerrechtlichen  Tradition.  Der  Weg,  zwischen  Regierungen
  Beschwerden  zu  erledigen,  ist  der  der  diplomatischen  Korrespondenz,  nicht  der  der
öffentlichen  Declamation.  Auf  der  anderen  Seite  wiederum  möchte  ich  nicht,  daß  aus  einem
Stillschweigen  der  Regierung  gefolgert  werden  könnte,  daß  nach  unserer  Meinung  der  Grenz-Verkehr
  sich  in  einer  uns  erwünschten  Lage  befände.  Eben  so  wenig  möchte  ich  durch  Entwickelung
  der  Genesis  der  jetzigen  Lage,  durch  Erklärung  der  Haltung  der  russischen  Regierung,
  ihr  bei  den  Diskussionen,  die  wir  mit  ihr  haben  werden,  Argumente  an  die  Hand
liefern,  die  wir  bisher  zurückgehalten  haben.  Es  ist  also  schwierig  für  den  auswärtigen
Minister,  sich  über  eine  solche  Frage  öffentlich  auszusprechen.  Ich  glaube,  daß  der  Herr
Interpellant  ein  schätzbares  Material  zusammengestellt  hat,  von  dem  die  höheren  russischen
Behörden  gern  auf  diesem  Wege  Kenntniß  nehmen  werden,  nur  hätte  ich  gewünscht,  daß
er  sich  etwas  kürzer  gefaßt  hätte,  indem  es  dann  mehr  Leser  in  den  höheren  Kreisen  finden
würde,  und  daß  er  es  frei  gehalten  hätte  von  Uebertreibungen  und  Verdächtigungen  der
Haltung  der  Königlichen  Regierung  in  Betreff  des  Schutzes,  den  sie  ihren  Angehörigen
leistet,  Verdächtigungen,  die  ich  als  unwahr  zurückweise,  und  die  zu  meinem  Bedauern  dazu
beitragen,  das  Gewicht  der  Thatsachen  auf  dem  handelspolitischen  Gebiet  abzuschwächen,
die  der  Herr  Redner  vorgebracht  hat.  Ich  kann  mich  in  dieser  Beziehung  dem  Bedauern
nur  anschließen,  daß  die  Interpellation  nicht  von  Jemandem  gestellt  worden  ist,  der  sich
von  polnischen  und  antipreußischen  Sonderbestrebungen  vollständig  frei  gewußt  hätte.

Daß  der  Grenzverkehr  nicht  in  der  Lage  ist,  welche  die  Regierung  für  eine  normale
anerkennt,  und  daß  er  dies  seit  50  Jahren  nicht  gewesen  ist,  das  beweisen  die  niemals  abgebrochenen
  und,  wie  ich  glaube,  jetzt  nicht  aussichtslosen  Verhandlungen,  die  über  eine
Verbesserung  des  Grenzverkehrs  gepflogen  worden  sind.  Ich  habe  hier  zufällig  einen  Aktenfascikel
  bei  mir,  der  von  diesen  Verhandlungen  —  blos  diejenigen  allgemeiner  Natur  —
aus  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  1842  umfaßt.  Die  sämmtlichen  anderen  funfzig  Jahrgänge
  sind  für  die  Registratur  kaum  weniger  fruchtbar  gewesen,  wie  der  von  1842.  Es
sind  damit  nicht  etwa  die  sehr  viel  zahlreicheren  Akten  über  Privatbeschwerden  gemeint,
  die  in  unseren  Registraturen  und  der  der  Petersburger  Gesandtschaft  lagern,  sondern
  nur  die  allgemeinen  Verhandlungen  zur  Verbesserung  der  jetzigen  Situation.  Daß
also  die  Regierung  in  dieser  Beziehung  nicht  die  Mühe  gescheut  hat,  können  sie  schon  daraus
entnehmen.  Wenn  die  Lage  trotzdem  noch  immer  sehr  weit  entfernt  davon  ist,  befriedigend
zu  sein,  so  geht  die  Behauptung  des  Herrn  Interpellanten,  daß  dies  eine  Folge  der  Verletzung
  von  Verträgen  sei,  doch  etwas  zu  weit,  die  Verletzung  von  Verträgen  —  ich  würde
sehr  dankbar  sein,  wenn  mir  Fälle  namhaft  gemacht  würden,  in  denen  sie  stattgefunden
hat,  einzelne  Fälle,  wo  gegen  bestimmte  Artikel  gültiger  Verträge  verstoßen  worden  wäre.
Die  Königliche  Regierung  würde  nicht  Anstand  nehmen,  sofort  für  die  Aufrechterhaltung
der  Verträge  einzutreten,  und  sie  hat  die  Ueberzeugung,  daß  sie  in  solchem  Falle  bei  den
höheren  russischen  Behörden  Gehör  finden  würde.