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Kenntniß  setzen  sollen;  ignorantia  legis  schadet.  Es  kommt  aber  noch  ein  anderes  Mo—
ment  hinzu:  Sie  glauben  mit  den  russischen  Beamten  etwa  so  umgehen  zu  können,  wie  mit
einem  preußischen  Landrath  und  wenn  sie  sich  im  Rechte  fühlen,  ihre  ordnungsmäßigen  Legitimationspapiere
  in  der  Tasche  haben,  so  berufen  sie  sich  beispielsweise  darauf  mit  erhobener
  Stimme,  in  einer  Sprache,  welche  der  russische  Beamte  nicht  versteht.  Bei  uns  würden
  in  einem  solchen  Falle  wegen  überlauten  Verhaltens  vielleicht  nur  einige  Ermahnungen
vorkommen,  zu  einem  strafenden  Einschreiten  würde  sich  der  betreffende  Beamte  schwerlich
veranlaßt  sehen;  auch  würden  unseren  Administrativbeamten  die  legalen  Mittel  fehlen.
Durch  die  Geduld  der  preußischen  Beamten  sind  die  preußischen  Reisenden  aber  eben  verwöhnt,
  ein  reisender  Preuße  glaubt  also  vielleicht,  daß  er  einen  russischen  Grenzbeamten
behandeln  könne,  wie  er  etwa  mit  einem  preußischen  Minister  sprechen  würde.  Das  ist
nicht  der  Fall;  der  Beamte  wird  verdrießlich.  Der  Reisende  aber,  der  auf  seinen  Paß  provoziren
  zu  können  glaubt,  erklärt  überlaut,  daß  er  ein  ordentlicher  Mann  sei,  man  könne
in  Kallies,  in  Stallupönen  oder  sonstwo  sich  danach  erkundigen  —  er  wird  eingesperrt,  ohne
daß  ihm  klar  ist,  warum.  In  seiner  Beschwerde  sagt  er  natürlich  nicht:  ich  habe  mich  allerdings
  etwas  unverschämt  benommen,  so  wie  ich  es  zu  Hause  gewöhnt  bin.  Auch  der  russische
Beamte,  welcher  zur  Rechenschaft  aufgefordert  wird,  sagt  nicht  etwa:  „ich  fand  die  Stimme
des  Reisenden  etwas  zu  stark  erhoben  für  meine  Würde,“  sondern  er  findet  in  dem
unerschöpflichen  Arsenal  des  Swod  Sakonow,  das  ist  die  russische  Gesetzsammlung,  welche
allerdings  an  Fülle  leidet,  jedenfalls  einen  Satz,  gegen  den  der  Reisende  nicht  ganz  gerechtfertigt
  war,  und  der  eine  Beanstandung  oder  nähere  Ermittelung  nothwendig  gemacht  habe.
Das  wird  uns  zur  Antwort,  der  Reifende  wird  freigelassen,  und  darliber  vergehen  bei  den
Entfernungen  und  bei  der  Langsamkeit  des  Geschäftsverkehrs  mehrere  Wochen,  und  man
hat  so  zu  sagen  das  Nachsehen,  es  ist  in  der  Sache  nichts  mehr  zu  ändern.  Das  sind  aber
Dinge,  die  nur  durch  Einzelbeschwerden  verfolgt  werden  können  und  die  für  ein  internationales
  Einschreiten,  für  eine  drohende  Haltung  gegen  einen  mächtigen  Nachbarstaat  unmöglich
  einen  Anlaß  geben;  sie  liegen  nicht  in  dem  üblen  Willen,  sondern  sie  liegen  in  den
eigenthümlichen  Einrichtungen  des  Nachbarstaates.  Eine  Abhülfe  im  Großen  und  Ganzen
kann  nur  dadurch  geschafft  werden,  wenn  das  russische  Reich  sich  dem  Verkehr  aus  eigener
Ueberzeugung,  daß  es  in  seinem  Nutzen  und  in  seinem  Interesse  liege,  mehr  als  bisher  öffnet
  und  seine  Gesetzgebung  reformirt.  Das  können  wir  nicht  erzwingen,  das  müssen  wir
abwarten;  und  jede  Verhandlung  in  der  Tonart,  wie  sie  hier  auf  der  Tribüne  wohl  angeschlagen
  werden  kann,  wie  sie  sich  aber  ein  großer  Staat,  der  sich  selbst  respektirt,  nicht  gefallen
  läßt,  müssen  nachher  —  plectuntur  Achivi  —  die  Unterthanen  ausbaden,  deren
Verhältnisse  dadurch  nur  noch  schlimmer  werden.

Sie  haben,  glaube  ich,  kein  Recht,  die  Königl.  Regierung  anzuklagen,  daß  sie  auf  ihre
Würde  und  auf  den  Schutz  ihrer  Unterthanen  nicht  eifersüchtig  sei;  bei  jeder  Gelegenheit
aber  sich  auf  die  Macht  und  das  Ansehen  zu  berufen  und  mit  einer  solchen  befreundeten
Regierung  eine  gereizte  Korrespondenz  hervorzurufen,  halte  ich  nicht  für  weise.  Wir  geben
die  Hoffnung  nicht  auf,  daß  dieselbe  Regierung,  die  mit  so  großer  Energie  die  Emanzipation
der  Bauern  von  der  Leibeigenschaft  durchgeführt  hat,  die  bereit  ist,  in  ihrer  innern  Verwaltung
  dem  Geiste  der  Neuzeit  Rechnung  zu  tragen:  wie  der  Herr  Interpellant  es  verlangt,
und  vielleicht  noch  darüber  hinaus  unter  Umständen,  auch  den  Handel  von  den  Fesseln  emanzipiren
  werde,  die  jetzt  auf  ihm  lasten,  und  welche  die  meisten  Staaten  des  westlichen  Europa's
  längst  abgeschüttelt  haben.  Aber,  wie  gesagt,  es  kann  dies  nur  aus  freier  Erkenntniß
der  Richtigkeit  dieser  Politik,  aus  freiem  Entschlusse  der  Kaiserlichen  Regierung  geschehen,
und  die  Königliche  Regierung  muß  sich  darauf  beschränken,  das  Entgegenkommen  zu  fördern.
Sie  hat  zu  diesem  Behufe  seit  Jahr  und  Tag  einen  besonderen  Agenten  ihrer  Gesandtschaft
attachirt,  der  gar  keine  weitere  Aufgabe  hat,  als  die  einzelnen  einflußreichen  Leute  von  der
Richtigkeit  unserer  Prinzipien  und  von  den  schädlichen  Folgen  der  dortigen  zu  überzeugen
und  jeden  Faden  anzuknüpfen,  den  er  finden  kann,  um  unsern  Grenzverkehr  zu  den  Verhältnissen
  zu  führen,  die  den  politischen  Beziehungen  beider  großen  Nachbarvölker  entsprechen.

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