6 Die Handelsschiffe aller Nationen haben ein internationales,) jede Kriegsmarine hat ein nationales (geheimes) Flaggen-Signal- system. Der Begriff Flagge, Stander und Wimpel wird in der Praxis oft nicht genau unterschieden. Nach den auf Seite XV des Internationalen Signalbuches enthaltenen Angaben ist eine aus- gezackte Signalflagge ein sogenannter Stander, eine dreieckige Signalflagge ein Wimpel. Wir fassen den Begriff anders und sagen: Signalflaggen haben stets rechteckige Form, nie einen zungenartigen Ausschnitt (Auszackung). Kontorflaggen. Dies sind Flaggen, welche Reedereien den ihnen gehörenden Handelsschiffen als Abzeichen zu geben pflegen. Es sind Spezial- flaggen im eigentlichen Sinne des Wortes. Ihre Form, Farbe und Zeichnung ist beliebig, deshalb sehr verschieden. Kontorflaggen werden in der Regel im Großtopp gesetzt. Andere Flaggen und ihre Führung. Im übrigen werden von Handelsschiffen Flaggen beliebig gewählt und geführt. Viele Schiffe setzen die Flagge ihrer Heimats- stadt im Vortopp. Die Dampfer der großen deutschen Reederei- gesellschaften setzen im Vortopp vielfach die Flagge des Landes, in dem der Hafen liegt, nach dem sie bestimmt sind. Bei der Hamburg-Amerikanischen Paketfahrt-Aktiengesellschaft gilt für die Flaggenführung das Nachstehende: 1) Am Fockmast (Vordermast) weht auf der Ausreise die Nationalflagge des Bestimmungshafens; in fremden Häfen die Nationalflagge des fremden Landes; auf der Heimreise die Nationalflagge des Hafens, woher das Schiff kommt. 2) Am Großmast weht die Kontorflagge (Kompanieflagge), solange die Postflagge nicht weht. 3) Als Gösch wird die hamburgische Handelsflagge geführt. *) Dem „Internationalen Signalbuch“ ist weiter hinten ein besonderes Kapitel gewidmet.