19 Diese Flagge wird im Großtopp gesetzt, das Kommando- zeichen auf einem Schiffe der Kaiserlichen Marine bleibt dabei wehen; der Wimpel auf einem Regierungsfahrzeug des Gouver- nements wird niedergeholt. Die Flagge der Gouverneure darf von denselben auch im Boot an einem Flaggenstock im Bug geführt werden. Der Flaggenschmuck.) Der bei besonderen Gelegenheiten von Schiffen der Kaiser- lichen Marine anzulegende Flaggenschmuck besteht entweder im „Toppflaggenheißen" oder im „Ausflaggen“. Seiner Majestät großer Kreuzer „Fürst Bißmarck“, außgeslaggt. Das „Toppflaggenheißen“ besteht darin, daß außer der Heckflagge (und der Gösch im Hafen) in jedem Topp die Kriegs- flagge bezw. Reichsdienstflagge als Toppflagge gesetzt wird, mit Ausnahme desjenigen Topps, in welchem schon eine Standarte oder ein höheres Kommandozeichen als der Wimpel, oder die Flagge des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts weht. * Der Flaggenschmuck der Kriegsschiffe anderer Nationen ist ähnlich. Einzelne Nationen flaggen auch an jedem Mast einzeln und dann über die Nocken (äußeren Spitzen) der Raaen aus, wenn die Schiffe getakelt sind. 27