30 Ehrenbezeigungen für fremde Fürstlichkeiten u. s. w. Nichtdeutsche regierende Kaiser und Könige und ihre Ge— mahlinnen erhalten dieselben Ehrenbezeigungen wie deutsche Könige. Nichtdeutsche Kaiserliche und Königliche Prinzen und Prin- zessinnen und Präsidenten größerer Republiken erhalten dieselben Ehrenbezeigungen wie deutsche Großherzöge u. s. w. Andere nichtdeutsche regierende Fürsten und ihre Gemahlinnen und Präsidenten kleinerer Republiken erhalten dieselben Ehren- bezeigungen wie deutsche regierende Fürsten. Bei den Saluten für alle diese fürstlichen Persönlichkeiten bezw. bei ihrer Anwesenheit auf einem Schiff der Keiserlichen Marine wird die Flagge der betreffenden Nation im Großtopp gesetzt oder die betreffende Standarte, wenn an Bord vorhanden. Das Kommandozeichen bleibt wehen. Bei Anwesenheit mehrerer gleichhoher fürstlicher Persönlichkeiten werden ihre Stan- darten nebeneinander im Großtopp gesetzt. Teilnahme an fremden Festtlichkeiten. Im Auslande nehmen Schiffe der Kaiserlichen Marine an dem Salut und Flaggenschmuck gelegentlich nationaler Festlich- keiten anderer Nationen teil, vorausgesetzt, daß die Regierung des betreffenden Staates von Seiner Majestät dem Kaiser an- erkannt ist. Ber internationale Signalverkehr und die inter- nationalen Zignalstationen. Das Internationale Signalbuch. Das Bedürfnis nach Verständigung zwischen zwei Schiffen gleicher oder verschiedener Nationalität, welche auf See einander begegnen, sowie das Bedürfnis einer Verständigung von See nach Land und umgekehrt führte zu einem Flaggen-Signalsystem. Mit einem Wörterbuch, Internationales Signalbuch genannt, und im ganzen 19 Flaggen, Standern und Wimpeln verschiedener Farbe können 78 642 verschiedene Signale mit je 2, 3 oder 4 Zeichen gegeben und empfangen werden.