34 Tagsignalstationen (See · Telegraphenanstalten) an den deutschen Rüsten. Zu Helgoland auf dem alten Leuchtturm, auf dem Leuchtturm zu Wangeroog, bei dem Leuchtturm Bülk an der Kieler Föhrde und bei dem Leuchtturm Arkona auf Rügen, besteht je eine Tagsignalstation (See-Telegraphenanstalt) mit ständigem Ausguck für den öffentlichen Verkehr. Jede dieser Anstalten hat die Aufgabe, Telegramme, welche für Schiffe in See bestimmt sind oder von solchen herrühren (Seetelegramme), mit den betreffenden Schiffen auszuwechseln, sobald diese in Signalweite kommen. Der See Telegraphen- anstalt liegt ferner die Aufgabe oder Weitergabe der Seetelegramme von oder nach Land auf den anschließenden Telegraphenlinien ob. Der Signaldienst der Anstalten währt von Sonnenaufgang bis Dunkelwerden und erfolgt durch Semaphor= oder Flaggensignale des Internationalen Signalbuchs. Die durch Vermittelung dieser Anstalten mit Schiffen in See auszuwechselnden Telegramme müssen in deutscher Sprache oder in Signalen des Internationalen Signalbuchs abgefaßt sein und die Angabe des Namens oder des Unterscheidungszeichens und der Nationalität des Schiffes enthalten. Für ein Telegramm ist außer der tarifmäßigen Telegraphen= gebühr der Betrag von 80 Pf. zu entrichten. Die Gebühren für die von Schiffen in See ausgehenden Telegramme werden von den Empfängern erhoben. Schiffe, welche beim Passieren ihr Unterscheidungssignal zeigen, werden ihren Reedereien gemeldet, falls diese es beantragt haben. Für jede derartige Meldung werden vom Empfänger außer der tarifmäßigen Telegrammgebühr 80 Pf. erhoben. Die bezüglichen Anträge der Reedereien sind zu richten: Für Helgoland an das Kaiserliche Küstenbezirksamt VI zu Wilhelmshaven oder an die Kaiserliche Kommandantur zu Helgoland, für Wangeroog an das Lotsenkommando an der Jade zu Wilhelmshaven, für Bülk an den Kaiserlichen Hafenkapitän zu Kiel, für Arkona an das Kaiserliche Küstenbezirksamt II zu Stettin.