35 Auch bei anderen Leuchttürmen der deutschen Küsten be- finden sich Signalstationen mit telegraphischer Verbindung; sie haben jedoch zum Teil beschränkten Dienst= und Wirkungsbereich, zum Teil sind sie ohne ständige Bedienung. Sie können daher auch zu den Signalstationen des Internationalen Signalbuchs im Sinne der vorstehend gemachten Angaben nicht gerechnet werden.“) Eisfignalstationen an den deutschen Rüsten. Auf den deutschen Tagsignalstationen und auch auf den Leucht- türmen zu Brüsterort, Rixhöft, Jershöft, Groß-Horst, Greifs- walder Oie, Arkona, Darsserort, Marienleuchte an der Ostseeküste, und Rote Kliff, Helgoland, Borkum an der Nordseeküste können passierende Schiffe auf dem Signalwege, also mit Hilfe des Inter- nationalen Signalbuches und der zugehörenden Flaggen, im Winter Auskunft über die Eisverhältnisse an den deutschen und dänischen Küsten erhalten. — Die Leuchttürme Roter Sand und Hoher Weg zeigen ohne weiteres Signale, wenn Treibeis in der Weser- mündung ist. · GefetzeundyerordnungendegDeutscheuKeicheg übetxlaggenrechtundIlaggensiihrung Einleitung. Den Gesetzen und Verordnungen des Deutschen Reiches über Flaggenrecht und Flaggenführung lassen wir später die bezüglichen Verordnungen seiner einzelnen Küstenstaaten folgen. Dazu be- merken wir das Folgende: Eine deutsche Bundesflagge gab es für die deutsche Bundes- flotte, welche im Jahre 1848 entstand und schon 1853 einging. Die Kriegsflagge jener Tage bestand aus drei gleich breiten, wagerecht laufenden Streifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten gelb. Sie hatte in der oberen Ecke am Stock das Reichs- wappen, bestehend aus einem Doppeladler auf goldgelbem Felde, *) Die auf Seite 34 als „See-Telegraphenanstalten“ bezeichneten Punkte sind thatsächlich nichts anderes als Semaphorstationen nach dem Internationalen Signalbuch. 3