41 Das Verhältnis der Höhe der Flagge zur Länge ist zwei zu drei. Behufs Aufnahme der Abzeichen der Verwaltungszweige ist der weiße Streifen der Flagge in der Mitte zu einem kreis- runden, in den schwarzen und roten Streifen übergreifenden Felde erweitert. Der Durchmesser des Kreises beträgt fünf neuntel, die Höhe der in den schwarzen und den roten Streifen übergreifenden Kreisabschnitte ein Neuntel der Höhe der Flagge. Der Farben- ton ist bei dem roten Streifen hell (ziegelrot, englisch rot), bei dem Gelb der Abzeichen dunkel (goldgelb) gehalten. Auf Schiffen und Fahrzeugen ist, soweit nicht § 4 der Aller- höchsten Verordnung anderes bestimmt, die Reichsdienstflagge an- statt der Nationalflagge am Heck oder am hinteren Maste — und zwar in der Regel an der Gaffel dieses Mastes, in Er- mangelung einer solchen aber am Topp oder im Want — zu führen; sie darf auch in verkleinertem Maßstabe als Gösch auf dem Bugspriet oder dem Vorsteven geführt werden. Berlin, den 20. Januar 1893. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v. Boetticher. Bestimmungen über die Führung der deutschen Kriegsflagge und der Reichs- dienstflagge der Marine (Centralblatt für das Deutsche Reich für 1893, S. 112.) A. Zur Führung der deutschen Kriegsflagge sind be- rechtigt: " a. am Lande: 1) Die Behörden und Anstalten der Kaiserlichen Marine mit Ausnahme der unter B, a aufgeführten, aber ein- schließlich der Marine-Signalstationen. 2) Die im unmittelbaren Reichsdienst befindlichen Behör- den und Anstalten des deutschen Heeres. 3) Die Küstenbefestigungen. b. auf dem Wasser: 1) Die Souveräne der deutschen Bundesstaaten, die Prinzen regierender deutscher Königlicher Häuser und die ersten Bürgermeister der freien Hansastädte auf den ihnen eigentümlich gehörenden Privatfahrzeugen.