war also ein Zugeständnis an diese drei freien Hansestädte. — Sind wir richtig informiert, so ist besonders Hamburg dafür interessiert gewesen. Als der Vertreter des hamburger Staates bei den Vorberatungen über den Entwurf der Bundesverfassung über die Flaggenfrage mit dem Bundeskanzler Grafen Bismarck persönlich verhandelte, soll er so lebhaft geworden sein, daß er mit der Hand auf den Tisch schlug. Darauf soll ihm der Bundes- kanzler bedeutet haben: „Wenn Sie das wiederholen, so wird mein Tyras das für einen Angriff auf meine Person halten und was geschieht, wenn er zur Verteidigung übergeht, dafür kann ich nicht bürgen.“ Durch Artikel 55 der Bundesverfassung wurde festgesetzt, daß die Flagge der deutschen Kriegs= und Handelsmarine schwarz- weiß-rot ist. Dieser Artikel ging später unverändert in die Reichs- verfassung über. (Siehe S. 36.) Die alte preußische Plagge. Wenn es nach den früheren Angaben den Anschein hat, daß die preußische Flagge seinerzeit seltener über die nordeuropäischen Meere hinauskam als die Flaggen der deutschen Hansestädte an der Nordsee, so wollen wir einer fast in Vergessenheit geratenen Periode gedenken, der Zeit preußischer Herrschaft in Ostfriesland, der Jahre von 1744 bis 1815. Der Seehandel, den der Große Kurfürst für sein Land an- strebte, erschien auch seinem Urenkel, dem König Friedrich dem Großen, so wichtig, daß er ihn mit allen Mitteln belebte, nach- dem Ostfriesland und mit ihm die Stadt Emden preußisch ge- worden war. Die Emdener Schiffe jener Zeit führten die preußische Flagge nach Ostasien und Ostindien. Das in unserer Abbildung gegebene Pinkschiff (Vollschiff ohne Kreuzmars und ohne Kreuzbramstänge) ist in Riß und Takelung typisch für jene, den Ereignissen nach weit hinter uns liegende Zeit.