— 61 — 2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren Bürgerschulen. (Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 2. f.) Königreich Preußen. Provinz Schlesien. Die höhere Bürgerschule zu Guhrau. Provinz Schleswig-Holstein. Die Realklassen des Gymnasiums zu Husum. Provinz Hannover. Die höhere Bürgerschule zu Quakenbrück, Einbeck, Die Realklassen des Gymnasiums zu Clausthal. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Die höhere Lehranstalt zu Ludwigslust. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt. Fürstenthum Lippe. Die Realklassen des Gymnasiums zu Detmold. E. Andere Lehranstalten. (Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 4.) 1. Oeffentliche Lehranstalten. Königreich Preußen. Provinz Hessen-Nassau. Die Gewerbeschule zu Cassel. 2. Privat-Lehranstalten. Königreich Sachsen. Die Realabtheilung der Lehr- und Erziehungsanstalt von Böhme zu Dresden. Herzogthum Anhalt. Das Erziehungs- und Unterrichtsinstitut des Dr. Brinckmeyer zu Ballenstedt. Freie Stadt Bremen. Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen. (Nr. 627.)