IV Zweiter Nachtrag zur Tare vom 12. Dezember 1869. Zu VI. Waagen. Für Prüfung der Laufgewichts- Einrichtung mit Skala an einer Brückenwaage werden außer dem der Tragfähigkeit der Brückenwaage entsprechen- den Ansatze unter e. noch 5 Silbergroschen als Eichgebühr berechnet. Bei Hökerwaagen betragen die Gebühren: für die Eichung.................... 4 Sgr., für die Berichtigung....................... 1 1/2 " für Prüfung ohne Stempelung................ 2 " für die Anbringung des die Bezeichnung H W enthal- tenden Blechstreifens sind, falls dieselbe von dem Eichamt übernommen wird . . . . . . . ........ 2 " zu berechnen. Berlin, den 6. Mai 1871. Die Normal-Eichungskommission. Foerster. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).