— 311 — 4) Garnisonverwaltungen: a) für Garnison-Verwaltungsbeamte in selbstständigen Stellungen mit einem jährlichen Diensteinkommen von 900 Thalern und darüber 3000 Thaler mit einem jährlichen Diensteinkommen von weniger als 900 Thalern ein zweijähriges Diensteinkommen, b) für Garnison-Verwaltungsbeamte in nicht selbstständigen Stel- lungen ein einjähriges Diensteinkommen; 5) Lazareth-Verwaltungen: für die Ober-Lazareth-Inspektoren und die Lazareth-Inspektoren ein einjähriges Diensteinkommen; 6) Medizinisch-chirurgisches Friedrich-Wilhelms-Institut: für den Rendanten 3000 Thaler. 7) Remonte-Depots: a) für die Remonte-Depot-Administratoren 3000 Thaler, b) für die interimistischen Vorstände der Remonte-Depots ein zweijähriges Diensteinkommen; 8) Invaliden-Institute: a) für die Rendanten des Invalidenhauses in Berlin und in Stolp mit einem jährlichen Diensteinkommen von 900 Thalern und darüber 3000 Thaler, mit einem jährlichen Diensteinkommen von weniger als 900 Thalern ein zweijähriges Diensteinkommen, b) für den Inspektor des Lazareths im Invalidenhause in Berlin ein einjähriges Diensteinkommen; 9) Technische Institute der Artillerie: a) für die Rendanten der Artilleriewerkstätten und Pulverfabriken ein zweijähriges Diensteinkommen; b) für die Materialien- und Fabrikatenverwalter bei den Artillerie- werkstätten ein einjähriges Diensteinkommen; 10) Militair-Erziehungs- und Bildungs--Anstalten: a) Kadetten häuser: aa) für die Rendanten mit einem jährlichen Diensteinkommen von 900 Thalern und darüber 3000 Thaler, mit einem jährlichen Diensteinkommen von weniger als 900 Thalern ein zweijähriges Diensteinkommen; bb) für