— 62 — (Nr. 799.) Bekanntmachung des siebenten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Quali- sikation zum einjährig freiwilligen Militairdienst berechtigt find. Vom 3. Maͤrz 1872. Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 14. September 1871 (Reichsge- setzbl. S. 333) und in Gemäßheit des §. 154 der Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß diejenigen höheren Lehranstalten, welche in dem anliegenden siebenten Verzeichnisse aufge- führt find, die Fortdauer ihrer den Anforderungen genügenden Einrichtung vor- ausgesetzt, zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militairdienst berechtigt sind. Berlin, den 3. März 1872. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Eck. Siebentes Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse uͤber die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militair- dienst berechtigt sind. A. Gymmastlen. I. Königreich Preußen. Provinz Westphalen. Das Gymnasium zu Bochum. II. Königreich Sachsen. Das Gymnasium zu Chemnitz. III. Königreich Württemberg. Das Gymnasium zu Ehingen, " " " Ellwangen, " " " Heilbronn, " " " Rottweil,