— 64 — III. Großherzogthum Baden. Das Gymnasium zu Baden, "  "  " Bruchsal, " " " Donaueschingen, " " " Lahr, " " " Offenburg,   "  " "  Tauberbischofsheim. IV. Herzogthum Sachsen-Altenburg. Das Lyzeum zu Eisenberg. D. Realschulen zweiter Ordnung. I. Königreich Sachsen. Die städtische Realschule zu Crimmitschau. II. Königreich Württemberg. Die Realanstalt zu Eßlingen, " " " Heilbronn, " " "  Reutlingen, " " " Stuttgart, " " " Ulm. III. Freie Stadt Bremen. Die Realschule zu Bremerhaven. E. Höhere Bürgerschulen. 1) Die den Gymnasien und den Realschulen erster Ordnung in den ent- sprechenden Klassen gleichgestellten höheren Bürgerschulen (Militair-Ersatz- Instruktion vom 26. März 1868 §. 154 Nr. 2 d). Großherzogthum Baden. Die Realabtheilung des Gymnasiums zu Baden, das Realgymnasium zu Lörrach, " " " Pforzheim. 2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren Bürgerschulen (Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 §. 154 Nr. 2 f). I. Rönigreich Preußen. a. Provinz Sachsen. Die höhere Bürgerschule zu Eilenburg. b. Provinz Schleswig-Holstein. Die Realklassen des Gymnasiums zu Hadersleben.