— 84 — (Nr. 808.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kom- battanten an Offziere, Aerzte etc. der Marine. Vom 14. März 1872. Auf Ihren Vortrag will Ich die Kriegsdenkmünze für Kombattanten am statutenmäßigen Bande auch allen den Offizieren, Aerzten und Mannschaften der Marine verleihen, welche 1) auf einem Meiner Schiffe oder Fahrzeuge in dem Kriege von 1870 und 1871 zu dem Zwecke, um den Feind aufzusuchen, in See gegangen sind, 2) sich auf solchen Schiffen oder Fahrzeugen befunden haben, die im dienst- lichen Auftrage ausgelaufen und in den unmittelbaren Machtbereich der französischen Flotte gelangt sind. Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Meiner Ordre das Erforderliche zu veranlassen. Berlin, den 14. März 1872. Wilhelm. Fürst v. Bismarck. An den Reichskanzler. Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen -OberHofbuchdruckerei. (R. v. Decker).