— 93 — Reichs-Gesetzblatt. Nr. 12. (Nr. 814.) Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 16. März d. J. über den Gebrauch des Kaiserlichen Adlers zur Bezeich- nung von Waaren oder Etiketten. Vom 11. April 1872. In Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 16. März d. J. (Reichsgesetzbl. S. 90) wird hierdurch bestimmt, daß bei Gebrauch und bei Abbildung des Kaiser- lichen Adlers zur Bezeichnung von Waaren oder auf Etiketten die Form eines Wappenschildes ausgeschlossen ist. Berlin, den 11. April 1872. Der Reichskanzler. Fürst v. Bismarck. Reichs-Gesetzbl. 1872. Ausgegeben zu Berlin den 15. April 1872.