149 Schluß-Protokoll zu dem am 19. April 1872 zwischen Deutschland und Spanien ab- geschlossenen Postvertrage. Bei der am heutigen Tage erfolgten Unterzeichnung des Postvertrages zwischen Deutschland und Spanien sind die Unter- zeichneten über folgende Punkte überein- gekommen: 1) Die Ratifikation des vorbezeichnen deutsch-spanischen Postvertrages soll nicht früher erfolgen, als bis der am 12. Februar 1872 zwischen Deutsch- land und Frankreich abgeschlossene Postvertrag ratifizirt sein wird. 2) Die im letzten Absatze des Artikels 4 des Postvertrages vorbehaltene Er- - mäßigung des Portos für den ein- fachen frankirten Brief im Verkehr zwischen Deutschland und Spanien von 3 Groschen auf 27 Groschen, beziehungsweise von 40 Centimos einer Peseta auf 30 Centimos einer Peseta soll spätestens am 1. Januar 1874 zur Ausführung kommen. 3) Die Bestimmungen des deutsch- spanischen Postvertrages sollen in gleicher Weise Anwendung finden auf die durch Vermittelung der deutschen Posten zwischen Spanien und dem Großherzogthum Luxem- burg ausgewechselte Korrespondenz, sobald die deutsche Postverwaltung der spanischen Postverwaltung mit- getheilt haben wird, daß die be- züglichen Verhandlungen zwischen Deutschland und Luxemburg zum Abschluß gediehen sind. 4) Nach Maßgabe der Bestimmung im letzten Absatz des Artikels 12 des