— 172 — (Nr. 834.) Belanntmachung, betreffend die Pharmacopoea Germanica. Vom 1. Juni 1872. Auf Grund eines vom Bundesrathe in seiner Sitzung vom 22. Mai d. J. gefaßten Beschlusses wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Arzneibuch, welches unter dem Titel „Pharmacopoea Germanica“ von einer, durch den Bundes- rath eingesetzten Kommission festgestellt und in dem Verlage der Königlich Freußischen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) zu Berlin erschienen ist, mit dem 1. November d. J. an die Stelle der in den einzelnen Bundes- staaten geltenden Pharmakopöen tritt. Berlin, den 1. Juni 1872. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. (Nr. 835.) Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaufmann Ernst Roll in Kustendje und den früheren Vizekonsul des Norddeutschen Bundes Jonathan Wagner in Honfleur zu Vizekonsuln des Deutschen Reichs daselbst zu ernennen geruht. (Nr. 836.) Namens des Deutschen Reichs ist das Exequatur ertheilt worden: dem bisherigen Kaiserlich brasilianischen Konsul Joseph Behrend in Berlin als Kaiserlich brasilianischer Generalkonsul, dem zum Königlich portugiesischen Generalkonsul ernannten Franz van Zeller in Hamburg zu dieser Ernennung, dem Kaufmann F. Beste in Harburg als Kaiserlich und Königlich österreichisch= ungarischer Vizekonsul daselbst. Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).