– 252 — Nr. Bezeichnung des Amtsgeschäfts. Gebühren der Konsulate in Europa excl. der Türkei nebst Wasallenstaaten. Thlr. Sgr.   Thlr.   Sgr. außerhalb Europa sowie in 31. 32. 33. 34. Schiffe, welche in den Hafen zum Zweck der Löschung einlaufen, jedoch wegen erhaltener ander- weitiger Bestimmung ohne vorgenommene Löschung wieder absegeln, oder welche wegen Sturm, Haverei, Kriegsgefahr etc. in den Hafen als Nothhafen einlaufen, zahlen die Hälfte des tarif- mäßigen Satzes, doch nicht unter 5 resp. 10 Sgr. In den Fällen, wo nach §: 31 der Dienst- instruktion vom 6. Juni 1871 eine Meldung nicht nöthig ist, sowie von Schiffen, welche in den Hafen nur mit Ballast einkommen und mit Ballast wieder von dort ausgehen, sind Gebühren nur insoweit zu entrichten, als die Amtsthätigkeit des Konsuls besonders in Anspruch genommen wird. C) Feststellung der Nothwendigkeit eines Schiffs- verkauiffs . . .. ·.......... Siegelungen, s. Nachlaßsachen. Sterbefälle: Beurkundung von Sterbefällen, um- fassend die Eintragung in die Register, die voran- gegangene Verhandlung, und die Ausfertigung der Urkunde . ... Uebersetzung, s. Beglaubigung. Vergleich: Vermittelung eines Vergleichs ... Verklarung. Aufnahme einer Verklarung Dauert das Geschäft länger als eine Stunde, für jede weitere auch nur angefangene Stunde Visa, s. Paß und Gesundheitspaß Zeugenvernehmung, für jeden Zeugen 4 — 8 — 1 — 2 — 2 — 4 — 3 — 5 — 1 — 2 — 2 — 3 —