— 271 — Die über dem Vermessungs-Deck befindlichen Räume, mögen sie durch ein drittes oder ein weiteres Deck, oder durch Aufbauten auf dem obersten Deck gebildet sein, werden als selbstständige Räume behandelt und ein jeder fuͤr sich vermessen. §. 5. Die Messung des inneren Schiffsraumes unter dem Vermessungs-Deck geschieht durch Aufnahme der Länge und einer je nach der Länge verschieden großen Anzahl von Ouerschnitten (§. 6). §. 6. Die Länge wird auf dem Vermessungs-Deck in gerader Linie gemessen und zwar von der inneren Fläche der Binnenbords-.Bekleidung (in mittlerer Dicke) neben dem Vordersteven bis zu der inneren Fläche des mittelsten Heckstützens, oder der mittschiffs am Heck befindlichen Bekleidung (in mittlerer Dicke). Von dieser Länge wird ein Abzug gemacht, bestehend in dem Fall des Bugs in der Dicke des Decks, in dem Fall des Heckstützens in der Dicke des Decks und in dem Fall des Heckstützens in einem Drittel der Deckbalkenbucht. Die auf diese Weise gefundene Länge wird in eine Anzahl gleicher Theile getheilt, und zwar: 1 ) eine Länge bis zu 15 Meter in 4 gleiche Theile; 2) eine Länge über 15 Meter und bis zu 37 Meter in 6 gleiche Theilej 3) eine Länge über 37 Meter und bis zu 55 Meter in 8 gleiche Theile; 4) eine Länge über 55 Meter und bis zu 69 Meter in 10 gleiche Theile; 5) eine Länge über 69 Meter in 12 gleiche Theile. §. 7. Auf jedem dieser Theilungspunkte wird ein Querschnitt des unter dem Vermessungs-Deck befindlichen Schiffsraumes in folgender Weise gemessen: Die Tiefe jedes Querschnittes wird zwischen zwei Punkten gemessen, von denen der obere Punkt in einem Abstand von einem Drittel der Deckbalkenbucht unter dem Vermessungs-Deck und der untere Punkt in der oberen Fläche der Bodenwrange an der inneren Seite des Füllungsganges liegt. Fällt ein solcher Querschnitt in eine Erhöhung oder Vertiefung des Heckes so wird der obere Punkt in der verlängert gedachten Fluchtlinte des Deckes ermittelt. Von der so gefundenen Tiefe wird die mittlere Dicke der zwischen der Kimmwegerung und dem Füllungsgange befindlichen Binnenbords-Bekleidung in Abzug gebracht. Beträgt die nach dem Vorstehenden bestimmte Tiefe des durch den mittelsten Theilungspunkt der Länge gelegten Querschnittes nicht mehr als 5 Meter, so wird die Tiefe eines jeden Querschnittes in vier gleiche Theile getheilt. Durch jeden der drei mittleren Theilungspunkte, sowie durch den oberen und unteren Endpunkt der Tiefe, werden sodann die inneren Breiten jedes Querschnitts rechtwinklig zur vertikalen Kielebene gemessen, indem jedes Maaß bis zur mittleren