— 284 — Formular C. (Für Segelfahrzeuge ohne Deck.) Deutsches Reich. Kaiserliches Wappen. Schiffs-Meßbrief. Die unterzeichnete Behörde bezeugt, hierdurch, daß das Segelfahrzeug, mit Namen ......................... und mit dem Unterscheidungs-Signal, unter............... Flagge, welches seinen Heinathshafeni in .. hat und vom Schiffer geführt ....., auf Grund der Schiffs-Vermessungs-Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs-Gesetzblatt S. 270) nach dem vollständigen Verfahren vermessen worden ist. Das Fahrzeug ist von ..... zu ..... im Jahre 18...... ohne festes Deck erbaut worden. Das Haupt-Baumaterial besteht aus ..... ................ Die Form des Hecks ist ..... Der äußere Schiffs- boden ist ...................... Das Fahtzeug hat...... Mast ... und ist als ............... getakelt. Die Länge des Fahrzeuges zwischen der vorderen Fläche des Vorderstevens bis zu der hinteren Fläche des Hinterstevens in der Höhe der Oberkante des obersten Plankenganges beträgt . . .... Meter. Die größte Breite des Fahrzeuges zwischen den Außen- flächen der Außenbords-Bekleidungen beträgt ..... Die nach §. 14 der Schiffs-Vermessungs-Ordnung ermittelte Tiefe des Fahrzeuges im mittelsten Querschnitt beträgt ... Britische Kubikmetrer. Register- Tons. Der nach §. 14 der Schiffs-Vermessungs-Ordnung ermittelte Brutto-Raumgehalt des Fahrzeuges beträgt. Hiervon geh.. ab d... Logisr ..... der Schiffsmann- schaft, welche .. sich .................................... ............... befinde Mithin beträgt der Netto-Raumgehalt des Fahr- zeuges ...............................·........................... in Worten ...........................·........................ Kubikmeter gleich .. . .. britischen Register-Tons. Ueber die vorstehende, von der Vermessungs-Behörde am .. ten ....... 18.. vorgenommene Vermessung wird dieser Meßbrief ausgefertigt. ..............., den ... ten ..... 18 ..... (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.)