— 310 — Summe Kap. 2 für sich. Betrag Kapitel. Einnahme. für Titel. 1873. Medur. Kiblr. 1. Zölle und Verbrauchssteuern. von dem Zollvereine. a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten theilnehmen. 1. Ein- und Ausgangsabgaben ..... — 27,390,610 2.   Rübenzuckersteuer .. .. — 12,359,500 3. Salzsteuer — 10,467,190 4.   Tabackssteuer .. — 333,830 b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein ....................·....... — 10,196,920 6.   Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe von Bier . . — 3,671,140 Von Bundesgebieten, welche nicht dem Zoll- vereine angehören. 7. Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, a) an welchen sämmtliche Bundesstaaten theilnehherrn ..... 822,660 b) an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben 281,410 1,104,070 Summe Kap. 1.. . .. . — 65,523,260 2. Wechselstempelsteuer ................. 1,822,500 Davon ab: a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 24 pCt. oder 437,400 Thlr. b) die dem Reiche er- wachsenden Erhe- bungs- und Verwal- tungskosten 60,000 zusammen. 497,400 Bleiben ..... — 1,325,100