— 335 — 2) an den Kosten für die Bahnverwaltung, sowie an den Steuern, Kom- munalabgaben und öffentlichen Lasten nach Maßgabe der wirklichen Ausgaben innerhalb ihres Bereichs 3) an den Kosten der Transportverwaltung, und zwar: a) an den Kosten für Unterhaltung, Ergänzung und durch den Ver- schleiß bedingte Erneuerung der Lokomotiven nach Verhältniß der von den Lokomotiven auf jeder Strecke zurückgelegten Lokomotiv-Achsmeilen, · b) an den Kosten für Untethaltung, Ergänzung und durch den Ver- schleiß bedingte Erneuerung der Wagen nach Verhältniß der von den Wagen auf jeder Strecke zurück- gelegten Wagen-Achsmeilen, e) an den übrigen Transportverwaltungs-Kosten, exkl. der Kosten für Benutzung fremden Transportmaterials, nach Verhältniß der zusammen zu rechnenden, auf jeder Bahn- strecke durchlaufenen Lokomotiv-Achsmeilen und Wagen-Achs- meilen. Als vereinbart gilt, daß in jedem Betriebsjahre auf je 60,000 Lokomotiv-Meilen die Beschaffung einer Lokomotive, auf je 80,000 Personenwagen-Meilen die Beschaffung eines Personenwagens, auf je 40,000 Gepäck- und Güterwagen-Meilen die Beschaffung eines Gepäck- resp. Güterwagens als durch den Verschleiß bedingte Erneuerung (3 a. und b.) zu erfolgen hat. II. Da die Wilhelm-Luxemburg. Bahnen eigenes Betriebsmaterial nicht besitzen, von der deutschen Eisenbahnverwalung mit einem solchen vielmehr auszurüsten sind, so ist die Generaldirektion der senbahnen berechtigt, für die Benutzung ihres Betriebsmaterials alljährlich eine Entschädigungssumme unter die Betriebsausgaben für die Wilhelm-Luxemburg-Bahnen nach folgenden Grund- sätzen aufzunehmen: a) Von dem gesammten Geldbetrage, welcher für die Beschaffung (nicht auch Erneuerung oder Ergänzung) deren Kosten ohnehin zu den lau- fenden Betriebsausgaben zählen) der Betriebsmittel für die ihr unter- stellten Bahnen wirklich verausgabt worden ist, werden, und zwar von den bei dem Beginn der Betriebsverwaltung vorhandenen, von diesem Tage ab, von den später beschafften von dem Tage der Inbetriebnahme deaselbem ab, resp. von den überjährigen am Schlusse des Jahres vor- handen gewesenen für das ganze betreffende Betriebsjahr, 5 Prozent Zinsen berechnet und deren Summe bei den Lokomotiven nebst Tendern nach Verhältniß der Lokomotiv-Achsmeilen,