— 352 — (Bundesgesetzbl. 1869 S. 687); vom 9. Dezember 1869, betreffend die bei der Universität Gießen bestehende Veterinäranstalt und die mit der polytechnischen Schule in Braunschweig verbundene pharmazeutische Fachschule (Bundesgesetzbl. 1869 S. 688); vom 21. Dezember 1871, betreffend die Approbationen für Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker aus Württemberg und Baden (Reichs- esetzbl. 1871 S. 472 - 473); vom 17. Mai 1872), betreffend die Approbationen für Thierärzte und die Prüfung der Kandidaten der Thierheilkunde und der Pharmazie aus Württemberg, sowie den Besuch der polytechnischen Schulen zu Stuttgart und Karlsruhe (Reichsgesetzbl. 1872 S. 151) und vom 28. Juni 1872, betreffend die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker (Reichs- gesetzbl. 1872 S. 243), wie folgt, zu ergänzen: 1) Der Oberpräsident von Elsaß-Lothringen ist zur Ertheilung der Approbationen für Aerzte, Zahnärzte und Apotheker befugt. 2) Was in den Bekanntmachungen bezüglich norddeutscher Universitäten angeordnet ist, gilt auch für die Universität Straßburg. 3) Aerztliche und zahnärztliche Kandidaten aus Elsaß-Lothringen, welche vor dem 1. Januar 1876, thierärztliche Kandidaten aus Elsaß-Lothringen, welche vor dem 2. Juli 1875, und pharmazeutische Kandidaten aus Elsaß-Lothringen, welche vor dem 1. Dezember 1874 zur Prüfung sich melden, haben nur diejenigen Nachweise bezubringen, welche nach den bisher dort geltenden Vorschriften behufs Zulassung zur ärztlichen, zahn- ärztichen, thierärztlichen oder pharmazeutischen Staatsprüfung erfordert werden. Berlin, den 19. Juli 1872. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Herzog. Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. Berlin, gedruckt in der Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)