V Eine Berichtigung solcher Waagen durch die Eichungsstellen findet nicht statt. Für Prüfung ohne Stempelung ist zu berechnen: bei Waagen bis zur größten Tragfähigkeit von 5 Zentnenn 8 Sgr., bei Waagen von größerer Tragfähigkeeieieit .... 11   " §. 7. Eichscheine. Zu den Eichscheinen find folgende Formulare zu benutzen: Eichschein XI Nr. .....   für Federwaagen zu Eisenbahn-Passagier-Gepäck .....     Für ..... sind nachfolgend angegebene Federwaagen, nachdem sie innerhalb der nach §. ... des Erlasses vom 25. Juni 1872 zulässigen Abweichungen vorschriftsmäßig richtig befunden worden, geeicht und die beigemerkten taxmäßigen Gebühren berechnet worden. Stückzahl Tragfähigkeit. Taxmäßige Gebühren. der Federwaagen. Thlr. Sgt. Pf. Eichamt zu ..... am .. . .. 18... (Stempel.) (Unterschrift des Eichmeisters.) Berlin, den 25. Juni 1872. Kaiserliche Normal-Eichungskommission. Foerster.