– 353 — Reichs-Gesetzblatt. Nr. 27. (Nr. 873.) Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich- Ungarn wegen Herstellung einer Eisenbahn zwischen Görlitz und Reichenberg. Vom 21. Mai 1872. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen u. s. w. und apostolischer König von Ungarn, von dem Wurnsche ge- leitet, die Eisenbahnverbindungen zwischen den beiderseitigen Reichsgebieten zu erweitern, haben zum Behufe einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Be- vollmächtigten ernannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Allerhöchstihren Ministerialdirektor der Eisenbahnverwaltung Theo- dor Weishaupt, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Wilhelm Jordan, Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Ernst Hitzigrath; Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böh- men u. s. w. und apostolischer König von Ungarn: Allerhöchstihren Sektionsrath im K. K. Handelsministerium Carl Ritter von Pußwald, Allerhöchstihren Sektionsrath im K. K. Finanzministerium Ferdi- nand Buchaczek, . von welchen nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten unter dem Vorbehalte der Ratifikation der nachstehende Vertrag verabredet und abgeschlossen worden ist. Artikel I. Die Königlich preußische und die Kaiserlich Königlich österreichische Re- gierung sind übereingekommen, eine Eisenbahn von Görlitz über Seidenberg nach Reichenberg zuzulassen und die Vollendung des Baues nebst der Eröffnung des Betriebes derselben bis spätestens 1. Juli 1874 herbelzuführen. Zu diesem Behufe hat die Königlich preußische Regierung der Berlin- Görlitzer Eisenbahngesellschaft unterm 9. Oktober vorigen Jahres die Konzession zum Bau und Betrieb der auf preußischem Landesgebiete, die Kaiserlich König- lich österreichische Regierung der Aktiengesellschaft der süd-norddeutschen Ver- bindungsbahn unterm 31. März dieses Fahres die Konzession zum Bau und Reichs-Gesetzbl. 1872. 50 Ausgegeben zu Berlin den 12. August 1872.