—  389 — (Nr. 882.) Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaufmann Otto Degetau in Monterey, den Kaufmann C. W. Adolph Bülle in Guaymas, den Hüttenwerksbesitzer Wilhelm Brockmann in Guanajuato, den Kaufmann Theodor Lenz in Coronel und den bisherigen Konsularagenten Peter le Cocq in Gernsey zu Vizekonsuln des Deutschen Reichs zu ernennen geruht. (Nr. 883.) Ramens des Deutschen Reichs ist das Exequatur ertheilt worden: dem Kaufmann Eduard John zu Rügenwalde als Königlich dänischer Vizekonsul, dem Kaufmann Paul Marchand zu Stettin als Königlich belgischer Vizekonsul. (Nr. 884.) Auf Grund des § 1. des Gesetzes vom 4. Mai 1870 (Bundes- gesetzbl. S. 599) ist den Konsuln Retberg in Bahia, Seeling in Ceara, Schramm in Maroim, Otto in Pernambuco, von Loessl in Rio Grande do Sul, Schmidt in Santos, dem Vizekonsul Borstelmann in Maceio je für ihren Amtsbezirk, ferner dem Vizekonsul Dr. Focke als zeitigen Vorsteher des Konsulats zu Hiogo und Osaka für den Amtsbezirk, die Städte Hiogo und Osaka und das dazu gehörige Territorium, die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden. Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. Berlln, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)