— 68 — (Nr. 917.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 27. Mär 1873. Auf Grund des §. 35 des Reichsgesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs= Gesetzbl. S. 467) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Festungs- anlagen von Ingolstadt beziehungsweise ihrer Rayons in Aussicht genommen ist. Berlin, den 27. März 1873. Der Reichskanzler. Fürst v. Bismarck. Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel (R. v. Decker).