— 215 — (Nr. 940.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes- rathe. Vom 3. Juli 1873. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen an Stelle des Oberstlieutenants v. Holleben-Norrmann der Generalmajor z. D. v. Brandenstein zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden. Berlin, den 3. Juli 1873. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. Herausgegeben im Reichskanzler- Amte. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).