— 252 — Benennung der Gegenstände. Eisen und Stahl, Eisen= und Stahlwaaren: a) Roheisen aller Art, altes Brucheisen b) geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Einschluß des facennirten); Eisenbahnschienen, Winkeleisen, T-Eisen, einfaches und doppeltes T- Eisen; Roh- und Cementstahl; Guß und raffinirter Stahl; Eisen- und Stahlplatten, sowie Eisen, und Stahlblech, auch polirt oder gefirnißt; Weißblech; Eisen, und Stahldraht; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen (Kur. beln, Achsen u. dgl) roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Be- standtheile einzeln fünfzig Pfund oder darüber wiegen; Radkranz- eisen zu Eisenbahnwagen; Pflugschaareneisen; Anker, sowie Anker- und Schiffsfetten — Anmerk. zu b. 1) Robstabl, seewärts von der russischen Grenze bis zur Weichsel- mündung einschließlich, auf Erlaubnißscheine für Stahlfabriken eingehend . . . 2) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend. .. .. ... .. ...... ..... 3) Abfälle von Stahl (Schrott) werden wie Roheisen behandelt. c) Eisen- und Stahlwaaren: 1) ganz grobe Gußwaaren in Oefen, Platten, Gittern x 2) grobe, die aus geschmiedetem Eisen oder Eisenguß, aus Eisen und Stahl, Eisenblech, Stahl, und Eisendraht, auch in Verbin- dung mit Holz, gefertigt, ingleichen Waaren dieser Art, welche abgeschliffen, gefirnißt, verkupfert oder verzinnt, jedoch nicht polirt sind, als: Aexte, Degenklingen, Feilen, Hämmer, Hecheln, Hobeleisen, Kaffee-Trommeln und Mühlen, Ketten (mit Ausschluß der Anker- und Schiffsketten), Kochgeschirre, Nägel, Pfannen, Schaufeln, Schlösser, Schraubstöcke, grobe Messer zum Handwerksgebrauch, Sensen, Sicheln und Futterklingen. (Strohmesser), Stemmeisen, Striegeln, Thurmuhren, Tuch- macher= und Schneiderscheeren, Zangen u. dgl. m.; dann ge- walzte und gezogene schmiedeeiserne Röhren Anmerk. zu c. 2. Ketten und Drahtseile zur Ketten-Schleppschifffahrt und Tauerei