Benennung der Gegenstände. 3) feine: a ) aus feinem Eisenguß, polirkem Eisen oder Stahl, oder aus Eisen oder Stahl in Verbindung mit anderen Ma- terialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen, als: Gußwaaren (feine), lackirte Eisenwaaren, Messer, Stricknadeln, Häkelnadeln, Scheeren, Schwertfeger- arbeit 2c., jedoch mit Ausnahme der nachstehend unter ß genannen .....................  Nähnadeln; Schreibfedern aus Stahl und anderen un- edlen Metallen; Uhrfournituren und Uhrwerke aus un- edlen Metallen; Gewehre aller Art. .. .. ... ... .. .... ß) — 7. Erden, Erze und edle Metalle: Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, ingleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegen- stände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Me- talle gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß der fremden silberhaltigen Scheidemünze ,.................... 8. Flach- und andere vegetabilische Spinnstoffe, mit Ausnahme der Beumwolle „ roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch Abfälle :: 9. Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues: a) Getreide, auch gemalzt, und Hülsenfrüchte b) Sämereien und Beeren: 1) Anis, Coriander, Fenchel und Kümmel... .. . ... 2) Alle übrigen Sämereien einschließlich der Oelsämereien; frische Beeren, ingleichen Wachholderbeeren aller Art; Erdnüsse. .. .. c) Garten= und Futtergewächse, frische; Blumenzwiebeln; Kartoffeln; Wurzeln, frische; Obst, frisches; lebende Gewächse, auch in Toöpfen oder Kübeln; Heu; Stroh; Schilf ....... . ......... ........ ...