Benennung der Gegenstände. No c) Bienenstöcke mit lebenden Bienen ........ ........ .. .... .... .... d) Blasen und Därme, thierische; Wachs; Waschschwämme und andere thierische Produkte, soweit sie nicht unter anderen Nummern des Tarifs begriffen sind. 38. Thonwaaren: a) Fliesen, Mauer-, und Dachziegel und andere Waaren aus Thon zu baulichen Zwecken; Thonröhren; Schmelztiegel; gemeine Ofenkacheln; irdene Pfeifen; gemeines Töpfergeschier. . .. b) andere Thonwaaren mit Ausnahme von Porzellan: 1) einfarbige oder weiße .. .. . ... 2) bemalte, bedruckte, vergoldete oder versilbere .. c) Porzellan, weißes, auch mit farbigen Streifen d) Porzellan, farbiges, bemaltes oder vergoldetes, ingleichen Thon- waaren aller Art in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen. 39. Vieh: a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel .. . . .. b) Rindvieh: Stiere, Ochsen, Kühe, Jungvieh und Kälber. c) Schweine: 1) gemästete und magere ... .... 2) Spanferkel. ......... . . .. d) Schaafvieh und Ziegen ... 40. Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft: a) grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) b) alles andere ............ . .. .. Anmerk. zu b. Waaren hieraus werden wie feine Lederwaaren behandelt. 41. Wolle, einschließlich der Ziegen., Hasen., Kaninchen und Biberhaare, sowie Waaren daraus: a) Wolle, rohe, gekämmte, gefärbte, gemahlene. b) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, ausschließlich der Baum- wolle, gemischt: 1) einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes, ungefärbt; Watten 2) dublirtes gefärbt; drei, oder mehrfach gezwirntes, ungefärbt oder gefärbt ....