320 Betrag Einnahme. für 1874. Thlr. Thlr. 1. Zölle und Verbrauchssteuern. von dem Zollvereine. a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten theilnehmen.  1. Ein= und Ausgangsabgaben — 31,316,410 2. Rübenzuckersteuer — 11,817,100 3. Salzsteuer . .... — 10,783, 490 4. Tabackssteuer . . .. — 339,820 b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein ... . . . . . . . — 10,253,890 6. Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe von Bier . .. — 3,908,590 von Bundesgebieten, welche nicht dem Zoll- vereine angehören. 7. Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, a) an welchen sämmtliche Bundesstaaten theilnehmen . .. 869,760 b) an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben 282,990 1,152,750 Summe Kap. 1 — 69,572,050 2. Wechselstempelsteuer ............ 1,955,670 Davon ab: a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 12 pCt. oder 234,680 Thlr. b) die dem Reiche er- wachsenden Erhe- bungs- und Verwal-- tungskosten 64,390 zusammen 299,070 Bleiben — 1,656,600 Summe Kap. 2 für sich.