— 366 — (Nr. 968.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes- rathe. Vom 3. November 1873. Auf Grund des Artikel 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen an Stelle des Staatsministers und Wirklichen Geheimenraths Freiherrn von Krosig der Staatsminister und Wirkliche Geheimerath Giseke zum Bevollmächligten zum Bundesrathe ernannt worden. Berlin, den 3. November 1873. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. (Nr. 969.) Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige Korrespondenz zwischen den Be- hörden des Reichs und Oesterreich-Ungarns. Vom 31. Oktober 1873. Die in der Bekanntmachung vom 29. August 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 514) veröffentlichten Grundsätze für die Behandlung der portopflichtigen Korrespondenz zwischen den Behörden verschiedener Bundesstaaten im Gebiete des Norddeutschen Bundes, welche laut der Bekanntmachungen vom 17. April 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 108) und vom 8. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 232) auch für Südhessen, das Großherzogthum Baden und Elsaß-Lothringen, sowie für die Königreiche Bayern und Württemberg gelten, kommen von jetzt ab auch im Verkehre mit den Behörden in der österreichisch-ungarischen Monarchie in Anwendung. Berlin, den 31. Oktober 1873. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. Herausgegeben im Reichskanzler= Amte. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).