— 103 — Reichs-Gesetzblatt. № 20. Inhalt: Erlaß wegen Abänderung des Bezirksumfangs mehrerer Ober-Postdirektionen. S. 108. — Bekannt- machung, betreffend die Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds. S. 104. (Nr. 1008.) Erlaß, betreffend die Abänderung des Bezirksumfangs der Ober-Postdirektionen in Koblenz, Frankfurt a. M., Kassel und Erfurt. Vom 12. Juni 1874. Auf Ihren Bericht vom 6. Juni d. J. genehmige Ich, daß vom 1. Juli cr. ab die Postverwaltungsgeschäfte für den Kreis Wetzlar von der Ober-Postdirektion in Koblenz auf diejenige in Frankfurt a. M. und die Postverwaltungsgeschäfte für den Kreis Schmalkalden von der Ober-Postdirektion in Kassel auf diejenige in Erfurt übertragen werden. Schloß Babelsberg, den 12. Juni 1874. Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers: Delbrück. An den Reichskanzler. Reichs- Gesetzbl. 1874. 25 Ausgegeben zu Berlin den 26. Juni 1874.