— 120 — Prototoll. Berlin, den 6. Juli 1874. Bei Gelegenheit des Austausches der Ratifikationen des am 24. Januar d. J. abgeschlossenen Auslieferungsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz haben die Unterzeichneten, namens der hohen vertragenden Theile, sich mit Bezug auf die Ausführung des Artikel VII. dieses Vertrags darüber ein- verstanden erklärt, daß in Auslieferungs-Angelegenheiten, welche schleuniger Erledigung bedürfen, ein direkter Verkehr zwischen den Regierungen der an die Schweiz angrenzenden deutschen Bundesstaaten und dem Schweizerischen Bundes- rath, sowie umgekehrt zwischen dem Schweizerischen Bundesrath und den Regierungen der erwähnten Bundesstaaten stattfinden darf. Demgemäß ist das gegenwärtige Protokoll in doppelter Ausfertigung unter- zeichnet und ausgetauscht worden. von Bülow. Hammer Oberst. Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).