Talon zu dem Reichsbankantheile No. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die Dividendenscheine für die fünf Jahre einschließlich nebst Talon. Wird von dem Verluste eines Talons Anzeige gemacht, so vertritt die Vor- legung des Antheilsscheines die Einlieferung des Talons (§. 9 des Statuts). Berlin, den ten 18. Reichsbank-Direktorium. (L.  S.) Archivar: Buchführer: